Kurz gesagt
Wie viele Evakuierungshelfer nötig sind, legt die Gefährdungsbeurteilung fest, eine feste Quote gibt es nicht. Sie werden mindestens jährlich unterwiesen, und wo ein Flucht- und Rettungsplan Pflicht ist, muss die Evakuierung geübt werden, bewährt sind Abstände von zwei bis fünf Jahren (ASR A2.3).

Thomas Knecht, M. Eng.
Geschäftsführer, zertifizierter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
Stand
- jährlichUnterweisung der Beschäftigten mit Evakuierungsaufgaben
- 2 bis 5 Jahrebewährter Abstand für Evakuierungsübungen nach ASR A2.3
- keine Quotedie Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung
Wann braucht ein Betrieb Evakuierungshelfer?
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt einen Flucht- und Rettungsplan, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern, und dass entsprechend diesem Plan geübt wird (§ 4 Abs. 4). Mit derselben Begründung braucht es Personen, die bei der Evakuierung besondere Aufgaben übernehmen. Die DGUV Information 205-033 nennt sie Evakuierungshelfer, gleichwertig sind Räumungshelfer, Etagenbeauftragte oder Paten.
Typisch sind sie in großen oder unübersichtlichen Gebäuden, bei viel Besucherverkehr, in Kliniken, Pflegeheimen, Schulen und überall dort, wo Menschen arbeiten, die bei der Flucht Hilfe brauchen.
Räumung oder Evakuierung?
Im Betrieb ist dasselbe gemeint: Alle Personen verlassen einen gefährdeten Bereich und gehen in einen sicheren. Die DGUV nennt das Evakuierung, das organisierte Verlassen eines gefährdeten in einen gesicherten Bereich (DGUV Information 205-033). Der Ausschuss für Arbeitsstätten hat festgelegt, dass Evakuierung der maßgebende Begriff ist und die Räumung einschließt. In älteren Vorschriften, im Bauordnungsrecht und in vielen Brandschutzkonzepten steht noch „Räumung“. Wir sprechen deshalb von Evakuierung.
Was tun Evakuierungshelfer?
- Menschen, die Hilfe brauchen, beim Verlassen des Gebäudes unterstützen
- Besucher und Fremdfirmen zur Sammelstelle begleiten
- ihren Bereich kontrollieren, soweit das gefahrlos möglich ist, etwa Toiletten und Nebenräume
- an der Sammelstelle melden, ob ihr Bereich geräumt ist
Die DGUV warnt davor, nur einige wenige Personen zu schulen. Alle Beschäftigten müssen wissen, wie die Evakuierung abläuft, die Evakuierungshelfer übernehmen die besonderen Aufgaben.
Unterweisung und Übung
Beschäftigte mit Evakuierungsaufgaben werden betriebsspezifisch und mindestens jährlich unterwiesen, alle anderen ebenfalls mindestens jährlich (ASR A2.3). Wo ein Flucht- und Rettungsplan Pflicht ist, wird die Evakuierung geübt. Bewährt haben sich Abstände von zwei bis fünf Jahren. Baurecht, Gefahrstoffrecht oder Ihr Brandschutzkonzept können kürzere Fristen vorgeben. In unseren Betreuungsverträgen planen wir eine Übung pro Jahr ein, weil erst die Übung zeigt, ob der Plan im Alltag trägt.
Rechtsgrundlagen und Regeln
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 4 Abs. 4
- ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“
- DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“
- §§ 9, 10 Arbeitsschutzgesetz, §§ 21, 22 DGUV Vorschrift 1
Dieser Beitrag gibt einen fachlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Landesrecht und Auflagen aus Ihrer Baugenehmigung können abweichen.
Häufige Fragen
Können Brandschutzhelfer auch Evakuierungshelfer sein?
Ja, das ist in vielen Betrieben üblich. Wichtig ist, dass die Aufgaben klar verteilt sind und im Ernstfall niemand zwei Dinge gleichzeitig tun muss.
Wie lange dauert eine Evakuierungsübung?
Die Evakuierung selbst oft nur wenige Minuten. Mit Vorbereitung, Beobachtung und Auswertung planen wir einen halben Tag ein.

Wir planen und üben die Evakuierung mit Ihnen.
Vom Evakuierungskonzept über die Schulung der Evakuierungshelfer bis zur Übung mit Auswertung.