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Brandschutzplanung
Brandschutzkonzepte, Gutachten und Pläne für Neubau und Bestand. Unsere Ingenieure und Sachverständigen suchen die Lösung, die das Schutzziel erreicht und bezahlbar bleibt.
EHBS Ingenieure
- alle GebäudeBrandschutzkonzepte für Neubau, Bestand und Sonderbau
- 48 Stundenbis zum Angebot, wenn die Unterlagen vollständig sind
- 15 Werktagebis zum fertigen Brandschutzkonzept bei Neubauten nach Beauftragung
Genehmigungsfähig und im Betrieb umsetzbar.
Ein Brandschutzkonzept muss vor der Behörde bestehen. Es muss aber auch im Alltag funktionieren und darf ein Bauprojekt nicht unnötig verteuern. Deshalb arbeiten wir schutzzielorientiert und prüfen bei jeder Anforderung, ob sie wirklich gebraucht wird.
Bei erhöhten Anforderungen prüft unser öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Rolf König die wesentlichen Planungsabschnitte vor der Übergabe. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Abstimmung mit der Behörde. Das ist eine eigene Leistung und nicht im Konzept enthalten.
Unsere Leistungen
Ein Brandschutzkonzept beschreibt, wie ein Gebäude im Brandfall Menschen schützt, die Ausbreitung von Feuer und Rauch begrenzt und der Feuerwehr wirksame Löscharbeiten ermöglicht. Es gehört zum Bauantrag und zeigt der Behörde, dass Ihr Vorhaben die Anforderungen der Landesbauordnung erfüllt.
- Angebot
- für Neubauten innerhalb von 48 Stunden, wenn Bauantragspläne und Nutzungsbeschreibung vorliegen
- Konzept
- in der Regel 15 Werktage nach Beauftragung
- Schutzziele für Ihr Vorhaben
- Anforderungen nach Landesbauordnung
- Erforderliche Brandschutzmaßnahmen
- Grundlage für das Genehmigungsverfahren
- Antworten auf Rückfragen der Behörde
- Auf Wunsch Einreichung und Abstimmung
Ein Gutachten bewertet eine bestehende Situation und stellt fest, ob Mängel vorliegen. Wir begehen das Gebäude, prüfen bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen gegen die geltenden Vorgaben und bewerten das Ergebnis nachvollziehbar. Auf Wunsch leiten wir daraus ein Handlungskonzept für die weitere Nutzung oder eine Umnutzung ab.
- Begehung vor Ort
- Abgleich mit Landesbauordnung und Regelwerken
- Strukturierte Bewertung
- Empfehlungen und Handlungskonzept
Wenn eine konkrete Frage zum Brandschutz geklärt werden muss, bewerten wir den Sachverhalt und geben eine fachliche Stellungnahme ab. Zum Beispiel für die Behörde, für Ihren Versicherer oder für die beteiligten Planer.
Wir erstellen ausführungsreife Brandschutzpläne auf Basis des genehmigten Konzepts, abgestimmt mit allen Fachplanern. Auf der Baustelle begleiten wir die Umsetzung, koordinieren mit Behörden und Fachplanern und dokumentieren Mängel bis zur Fertigstellung.
- Ausführungsplanung Brandschutz (LP 5)
- Objektüberwachung Brandschutz (LP 8)
- Fachbauleitung Brandschutz
- Begleitung von Vorabnahmen mit der Behörde
Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und Laufkarten für Brandmeldeanlagen. Wir nehmen auf, stimmen uns mit der Feuerwehr ab und reichen ein.
Pläne nach DIN ISO 23601 für jeden Standort im Gebäude, auf Wunsch gerahmt und montiert. Nach Umbauten passen wir sie an.
Wo sich Menschen nicht selbst retten können oder sehr viele Menschen zusammenkommen, braucht es ein durchdachtes Evakuierungskonzept, oft auch Räumungskonzept genannt. Wir erarbeiten es vor Ort, stellen es vor und schulen Ihre Beschäftigten zu Brandschutz- und Evakuierungshelfern.
- Begehung und Analyse der Flucht- und Rettungswege
- Ablauf von Alarmierung und Evakuierung
- Lösungen für Menschen, die Hilfe bei der Rettung brauchen
- Schulung der Evakuierungshelfer und Evakuierungsübung
Wo brennbare Gase, Dämpfe oder Stäube eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können, muss der Arbeitgeber die Explosionsgefahren beurteilen und in einem Explosionsschutzdokument festhalten. Das Dokument gilt für einen bestimmten Standort und eine bestimmte Anlage. Ändern sich Halle, Anlage oder Abläufe, muss es angepasst werden.
- Beurteilung der Explosionsgefährdung
- Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen
- Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
- Fortschreibung bei Änderungen an Anlage oder Gebäude
So läuft es ab
Anfrage senden
Sie schicken uns die wichtigsten Angaben und vorhandene Unterlagen, am besten bemaßte Grundrisse als DWG oder PDF.
Angebot erhalten
Wir prüfen das Vorhaben und schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot. Für Brandschutzkonzepte bei Neubauten innerhalb von 48 Stunden.
Ergebnis erhalten
Nach der Beauftragung erstellen wir Konzept, Gutachten, Pläne oder Dokument und begleiten auf Wunsch die Abstimmung mit Behörde und Feuerwehr.
Häufige Fragen
Wird das Brandschutzkonzept von der Behörde anerkannt?
Das Konzept entspricht den bauordnungsrechtlichen Vorgaben und ist grundsätzlich genehmigungsfähig. Bei Abweichungen entscheidet die Behörde.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Vor allem bemaßte Grundrisspläne, idealerweise als DWG, PDF geht auch. Dazu eine Nutzungsbeschreibung, vorhandene Schreiben der Behörde und die Angabe, wer das Konzept oder die Pläne fordert und aus welchem Anlass.
Mein Konzept wurde abgelehnt. Muss alles neu gemacht werden?
Nicht unbedingt. Oft reicht eine gezielte Überarbeitung der Punkte, die die Behörde beanstandet hat.
Konzept, Gutachten oder Stellungnahme: Was brauche ich?
Ein Konzept zeigt den Weg, wie ein geplantes oder geändertes Gebäude die Schutzziele erfüllt. Ein Gutachten bewertet ein bestehendes Gebäude als Ganzes und stellt fest, ob Mängel vorliegen. Eine Stellungnahme klärt eine einzelne, konkrete Frage. Was Sie brauchen, klären wir im ersten Gespräch.
Welche Pläne brauche ich, und wie lange dauert das?
Feuerwehrpläne und Laufkarten fordern Bauaufsicht oder Feuerwehr, vor allem bei Sonderbauten und bei Gebäuden mit Brandmelde- oder Löschanlage. Flucht- und Rettungspläne sind nötig, wenn Lage, Größe oder Nutzung der Arbeitsstätte es erfordern. Die Erstellung dauert meist vier bis sechs Wochen. Feuerwehrpläne sollten mindestens alle zwei Jahre geprüft werden, nach baulichen Änderungen sofort.
Wann braucht es ein Evakuierungskonzept?
Immer dann, wenn sich Menschen nicht selbst in Sicherheit bringen können oder sehr viele Menschen gleichzeitig im Gebäude sind, etwa in Kliniken, Pflegeheimen, Schulen oder Freizeitparks. Häufig ist es auch eine Auflage aus dem Brandschutzkonzept.
Wer braucht ein Explosionsschutzdokument?
Jeder Betrieb, in dem brennbare Gase, Dämpfe oder Stäube eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten. Das Dokument muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen. Ein Dokument von einem anderen Standort lässt sich nicht einfach übernehmen.

Sprechen wir über Ihr Vorhaben.
Schildern Sie kurz, worum es geht, und schicken Sie vorhandene Pläne mit. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung.