Kurz gesagt
Für normale Gebäude genügt meist ein Brandschutznachweis, der die Vorgaben der Landesbauordnung abarbeitet. Ein Brandschutzkonzept braucht es vor allem bei Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Kliniken oder großen Industriebauten. Dort kann die Bauaufsicht es ausdrücklich verlangen. Das Konzept zeigt schutzzielorientiert, wie das Gebäude die Anforderungen erfüllt.

Thomas Knecht, M. Eng.
Geschäftsführer, zertifizierter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
Stand
- 5 KlassenGebäudeklassen 1 bis 5 nach Höhe und Größe
- 22 mab dieser Höhe ist ein Gebäude ein Hochhaus und damit Sonderbau
- 15 Werktagebis zu unserem fertigen Konzept bei Neubauten nach Beauftragung
Wann brauche ich ein Brandschutzkonzept?
Jedes genehmigungspflichtige Vorhaben braucht einen Nachweis, dass der Brandschutz stimmt. Bei Wohn- und Bürogebäuden bis zur Gebäudeklasse 4 ist das in Hessen in der Regel ein Brandschutznachweis, den ein Nachweisberechtigter aufstellt. Ab einer bestimmten Größe bescheinigt ihn ein Prüfsachverständiger.
Das gilt so für Hessen. Ob ein Brandschutznachweis oder ein Brandschutzkonzept verlangt wird, wer es aufstellen darf und wer es prüft, regelt jedes Bundesland in seiner Bauordnung anders. Für Vorhaben außerhalb Hessens klären wir das vor dem Angebot.
Bei Sonderbauten prüft die Bauaufsicht selbst, und sie kann ein Brandschutzkonzept verlangen. Sonderbauten sind zum Beispiel Hochhäuser über 22 m, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Kliniken, Pflegeheime, Schulen und größere Industriebauten. Auch bei Umbauten und Nutzungsänderungen im Bestand ist ein Konzept oft der einzige Weg, ein Gebäude wirtschaftlich weiterzunutzen.
Gebäudeklassen in Hessen
| Gebäudeklasse | Beschreibung |
|---|---|
| 1 und 2 | bis 7 m Höhe, höchstens zwei Nutzungseinheiten mit zusammen höchstens 400 m² |
| 3 | sonstige Gebäude bis 7 m Höhe |
| 4 | bis 13 m Höhe, Nutzungseinheiten mit je höchstens 400 m² |
| 5 | alle übrigen Gebäude |
Was steht in einem Brandschutzkonzept?
- Schutzziele für das konkrete Vorhaben
- Einstufung nach Gebäudeklasse und Nutzung
- Rettungswege, Brandabschnitte, Bauteile und Baustoffe
- anlagentechnischer Brandschutz wie Brandmelde- oder Löschanlagen
- organisatorischer Brandschutz und Zugänge für die Feuerwehr
- Abweichungen von Vorschriften und wie das Schutzziel trotzdem erreicht wird
Der Kern ist der letzte Punkt. Ein gutes Konzept prüft jede Anforderung darauf, ob sie das Schutzziel wirklich braucht, und findet bei Abweichungen eine gleichwertige Lösung. Gerade bei Umbauten im Bestand entscheidet das oft darüber, ob ein Vorhaben wirtschaftlich bleibt.
Konzept, Nachweis oder Gutachten?
Ein Brandschutznachweis arbeitet die Vorgaben der Bauordnung für ein Regelgebäude ab. Ein Brandschutzkonzept zeigt schutzzielorientiert den Weg für ein Vorhaben, das von den Standardregeln abweicht oder ein Sonderbau ist. Ein Gutachten bewertet ein bestehendes Gebäude und stellt fest, ob Mängel vorliegen. Der Begriff Gutachten ist nicht geschützt, entscheidend ist die Qualifikation dessen, der es erstellt.
Rechtsgrundlagen und Regeln
- Hessische Bauordnung (HBO)
- Muster-Bauordnung und Landesbauordnungen der übrigen Länder
- Sonderbauvorschriften, etwa Industriebaurichtlinie, Versammlungsstätten- und Verkaufsstättenverordnung
Dieser Beitrag gibt einen fachlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Landesrecht und Auflagen aus Ihrer Baugenehmigung können abweichen.
Häufige Fragen
Was kostet ein Brandschutzkonzept?
Das hängt von Größe, Nutzung und Unterlagen ab. Für Neubauten bekommen Sie von uns innerhalb von 48 Stunden ein Angebot, wenn die Unterlagen vollständig sind.
Gilt das auch in anderen Bundesländern?
Nicht eins zu eins. Ob Nachweis oder Konzept, wer es aufstellen und wer es prüfen darf, ist in jedem Bundesland anders geregelt. Das Prinzip der Schutzziele ist überall gleich. Wir planen nach der jeweils geltenden Landesbauordnung.

Wir erstellen Ihr Brandschutzkonzept.
Genehmigungsfähig und wirtschaftlich. Die Abstimmung mit Behörde und Feuerwehr übernehmen wir auf Wunsch.