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Flucht- und Rettungsplan: wann Pflicht und was muss drauf?

Ein Flucht- und Rettungsplan zeigt in Sekunden, wo man steht und wie man rauskommt. Damit das im Ernstfall klappt, regeln Arbeitsstättenrecht und Norm ziemlich genau, wie er aussieht.

Kurz gesagt

Einen Flucht- und Rettungsplan braucht jede Arbeitsstätte, deren Lage, Ausdehnung oder Nutzung es erfordert, etwa bei unübersichtlichen Wegen, vielen ortsunkundigen Personen oder erhöhter Gefährdung (§ 4 Abs. 4 ArbStättV, ASR A2.3). In Sonderbauten wie Verkaufs- oder Versammlungsstätten ist er zusätzlich bauordnungsrechtlich vorgeschrieben, oft auch über das Brandschutzkonzept. Er muss aktuell sein, lagerichtig aushängen, und nach ihm wird regelmäßig geübt.

Thomas Knecht

Thomas Knecht, M. Eng.
Geschäftsführer, zertifizierter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
Stand

  • § 4 Abs. 4Arbeitsstättenverordnung, sie regelt, wann ein Plan nötig ist
  • DIN ISO 23601Gestaltung, Farben und Zeichen
  • alle 2 Jahresollte der Plan geprüft werden, nach Umbauten sofort

Wann ist der Plan Pflicht?

Die Arbeitsstättenverordnung verlangt einen Flucht- und Rettungsplan, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern (§ 4 Abs. 4). Die ASR A2.3 nennt typische Fälle:

  • unübersichtliche Flucht- und Rettungswege, etwa durch Zwischengeschosse oder Hallen mit vielen Einbauten
  • viele ortsunkundige Personen, zum Beispiel Kunden, Besucher oder Patienten
  • erhöhte Gefährdung, etwa durch Gefahrstoffe
  • Gefahren aus benachbarten Anlagen

Daneben kann der Plan bauordnungsrechtlich vorgeschrieben sein. Sonderbauverordnungen, etwa für Verkaufsstätten oder Versammlungsstätten, verlangen Flucht- und Rettungspläne ausdrücklich. Häufig ergibt sich die Pflicht auch aus dem Brandschutzkonzept oder der Baugenehmigung, zum Beispiel bei Kliniken und Hotels.

Was muss auf den Plan?

Der Plan zeigt die Flucht- und Rettungswege, die Erste-Hilfe-Einrichtungen und die Brandschutzeinrichtungen zur Selbsthilfe, also etwa Feuerlöscher und Wandhydranten (ASR A2.3). Dazu gehören der eigene Standort, die Sammelstelle und Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen. Er muss aktuell, übersichtlich und gut lesbar sein und Sicherheitsfarben sowie Rettungs- und Brandschutzzeichen nach ASR A1.3 verwenden. Die Gestaltung im Detail regelt die DIN ISO 23601.

Wo und wie hängt er richtig?

An geeigneten Stellen, also dort, wo Menschen auf der Flucht vorbeikommen: Treppenhäuser, Flurkreuzungen, Eingänge. Er muss lagerichtig hängen, das heißt so ausgerichtet, wie das Gebäude vor dem Betrachter liegt. Wir hängen die Planmitte auf etwa 1,60 m, die Mindestgröße ist A3, im Hotelzimmer reicht A4.

Unterweisen und üben

Der Plan ist Teil der jährlichen Unterweisung aller Beschäftigten (ASR A2.3). Wo ein Plan nötig ist, muss die Evakuierung in regelmäßigen Abständen geübt werden, bewährt sind zwei bis fünf Jahre. Eine feste Frist für die Prüfung des Plans selbst gibt es nicht. Er muss nach jeder Änderung angepasst werden, wir empfehlen eine Kontrolle spätestens alle zwei Jahre.

Rechtsgrundlagen und Regeln

Dieser Beitrag gibt einen fachlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Landesrecht und Auflagen aus Ihrer Baugenehmigung können abweichen.

Häufige Fragen

Reicht ein Plan pro Geschoss?

Meist nicht. Der Plan muss lagerichtig zum Standort hängen. An jeder Stelle, an der jemand die Orientierung braucht, hängt deshalb ein eigener Plan mit eigenem Standortpunkt.

Was ist der Unterschied zum Feuerwehrplan?

Der Flucht- und Rettungsplan ist für Beschäftigte und Besucher. Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 ist für die Einsatzkräfte und zeigt Zugänge, Brandmeldezentrale und Gefahren.

Thomas und Steffi Knecht, Geschäftsführung, im EHBS-Polo

Wir erstellen Ihre Pläne.

Mit Aufnahme vor Ort und Vorabzug zur Prüfung, nach DIN ISO 23601. Rahmen und Montage auf Wunsch.