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Bedarfsplanung für Ihre Werkfeuerwehr
Der Bedarfsplan zeigt, wie viel Werkfeuerwehr Ihr Standort braucht. Er leitet Einsatzkräfte, Schichtmodell, Fahrzeuge und Eintreffzeit aus den Risiken Ihrer Anlagen her. Damit begründen Sie Kosten vor Geschäftsführung und Behörde.
Referenz: Werkfeuerwehr der Carl Zeiss AG, vom Bedarfsplan bis zur Begleitung der Umsetzung

- 5 MinutenHilfsfrist, die die vfdb für Werkfeuerwehren empfiehlt (Merkblatt 09/01)
- 3 Phasendas EHBS 3-Phasen-Modell, von der Bestandsaufnahme bis zum Bedarfsplan
- 3 bis 6 Monatebis zum fertigen Bedarfsplan, je nach Größe des Standorts
Passt Ihre Werk- oder Betriebsfeuerwehr noch zu Ihrem Standort?
Ein Bedarfs- und Entwicklungsplan ermittelt, wie viele Einsatzkräfte in welchem Schichtmodell mit welchen Fahrzeugen in welcher Zeit am Einsatzort sein müssen. Oft beruhen Stärke und Ausstattung auf Annahmen, die lange niemand geprüft hat.
- Gegenüber der BehördeIn Hessen und Nordrhein-Westfalen schreibt das Landesrecht den Bedarfs- und Entwicklungsplan vor. Die Behörde misst Ihre Werkfeuerwehr daran.
- Vor der GeschäftsführungOb neues Fahrzeug, zusätzliche Schicht oder Umbau der Wache, die Geschäftsführung braucht eine Herleitung aus den Risiken des Standorts.
- Beim PersonalHauptberufliche Kräfte kosten mehr, nebenberufliche haben ihre eigenen Schichten im Betrieb. Ob ein gemischtes Modell trägt, zeigt die Bemessung.
„Die EHBS Knecht GmbH & Co. KG unterstützte unser Unternehmen bei der strategischen Weiterentwicklung unserer Werkfeuerwehr sowie beim Aufbau und der Weiterentwicklung unseres betrieblichen Brandschutz- und Gefahrenabwehrmanagements. Auf Grundlage eines umfassend erarbeiteten Feuerwehrbedarfsplans übernahm EHBS Knecht auch die fachliche Begleitung der Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen. Ein zentrales Ergebnis war die erfolgreiche Weiterentwicklung unserer zuvor rein nebenberuflichen Werkfeuerwehr zu einer hybriden Organisation aus haupt- und nebenberuflichen Einsatzkräften. Die Zusammenarbeit zeichnete sich durch höchste fachliche Kompetenz, ausgeprägte Praxisnähe und ein tiefes Verständnis für die Anforderungen einer Werkfeuerwehr im industriellen Umfeld aus.“

Carl Zeiss AG: vom Bedarfsplan zur hybriden Werkfeuerwehr
- Feuerwehrbedarfsplan für die Werkfeuerwehr
- Fachliche Begleitung der Umsetzung
- Hybride Organisation aus haupt- und nebenberuflichen Einsatzkräften
Wann eine Bedarfsplanung ansteht
Spätestens wenn sich am Standort etwas Grundlegendes ändert, sollte die Werkfeuerwehr neu bemessen werden. Den rechtlichen Rahmen setzt das Land, in dem Ihr Werk liegt. In Hessen und Nordrhein-Westfalen schreibt das Landesrecht einen Bedarfs- und Entwicklungsplan ausdrücklich vor.
- Standortneue Anlagen, Erweiterungen, andere Gefahrstoffe
- Personalneues Schichtmodell, Wechsel zu haupt- und nebenberuflichen Kräften
- TechnikErsatz von Fahrzeugen, Umbau oder Neubau der Feuerwache
- BehördeAuflagen aus Anordnung oder Anerkennung, Prüfung des Leistungsstands
Was Ihr Bundesland vorschreibt
Hessen Pflicht für die Werkfeuerwehr
Das Regierungspräsidium kann Betriebe mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr verpflichten, eine Werkfeuerwehr aufzustellen. Die Werkfeuerwehr hat dann eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und dem Regierungspräsidium, dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt und der Gemeinde auf Verlangen vorzulegen (§ 14 Abs. 1 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz, HBKG). Ihren Leistungsstand prüft das Regierungspräsidium mindestens alle fünf Jahre (§ 14 Abs. 6 HBKG). Für den Aufbau der Planung hat das Innenministerium ein Musterinhaltsverzeichnis herausgegeben.
Rheinland-Pfalz Leistungsfähigkeit gefordert
Das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz kann Betriebe mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr verpflichten, eine entsprechend leistungsfähige Werkfeuerwehr mit haupt- oder nebenberuflichen Angehörigen aufzustellen, auszustatten und auszubilden (§ 20 Abs. 1 Brand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz, LBKG, vom 17.06.2025). Was „entsprechend leistungsfähig“ für Ihren Standort heißt, leitet die Bedarfsplanung her.
Nordrhein-Westfalen Pflicht mit Muster, alle 5 Jahre
Die Bezirksregierung entscheidet über Anordnung oder Anerkennung einer Werkfeuerwehr auf Grundlage des Bedarfs- und Entwicklungsplans. Den Plan erstellt der Betrieb nach dem Muster in der Anlage der Verordnung für betriebliche Feuerwehren (VObFw), trägt die Kosten und schreibt ihn spätestens alle fünf Jahre fort (§ 5 Abs. 1 und 2 VObFw).
Bayern Anerkennung oder Verpflichtung
In Bayern erkennt die Regierung eine Werkfeuerwehr auf Antrag an oder verpflichtet den Betrieb, eine aufzustellen (Art. 15 Abs. 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz, BayFwG).
Empfehlung der vfdb Hilfsfrist fünf Minuten
Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) empfiehlt für Werkfeuerwehren eine Hilfsfrist von höchstens fünf Minuten von der Alarmierung bis zum Eintreffen, eingehalten in mindestens 90 Prozent der Einsätze. Eine einheitliche Funktionsstärke nennt sie nicht. Die Stärke für den einzelnen Standort soll in der Bedarfs- und Entwicklungsplanung ermittelt und von der zuständigen Behörde festgelegt werden (vfdb-Merkblatt 09/01, Stand 14.04.2021).
Vom Bestand zum fertigen Bedarfsplan
Wir arbeiten nach dem EHBS 3-Phasen-Modell. Zuerst erheben wir, wie Ihre Werkfeuerwehr heute aufgestellt ist. Dann leiten wir aus den Risiken Ihres Standorts ab, was sie leisten muss.
Bestandsaufnahme
- Organisation, Führung und Schnittstellen zu Werkschutz, Arbeitsschutz, Umweltschutz und Betriebsleitung
- Personal, Schichtsystem, Qualifikation und Verfügbarkeit
- Fahrzeuge, Geräte, Löschmittel und Kommunikationsmittel
- Gespräche mit Werkfeuerwehrführung, Sicherheitsfachleuten und Betriebsrat
Risikoanalyse und Schutzziele
- Prozessanlagen, Gefahrstofflager, Brand- und Explosionsrisiken
- Mögliche Störfallszenarien
- Eintreffzeiten und Wege auf dem Werksgelände
- Schutzziele, aus denen sich Stärke und Ausstattung ableiten
Maßnahmen und Fortschreibung
- Personal- und Schichtmodell
- Fahrzeug- und Gerätekonzept
- Alarmierung und Zusammenarbeit mit der öffentlichen Feuerwehr
- Priorisierung mit Zeitplan und Kostenrahmen, Konzept für die Fortschreibung
Am Ende steht, welche Maßnahme wann kommt und was sie kostet. Damit kann die Geschäftsführung entscheiden.
Warum EHBS Knecht
- Wir kennen den EinsatzdienstIn unserem Team arbeiten Menschen aus Berufs-, Werk- und freiwilliger Feuerwehr. Wir sehen Ihre Werkfeuerwehr mit den Augen des Einsatzdienstes und mit denen der Betriebsleitung.
- Bemessen nach Ihren RisikenWir planen so viel Werkfeuerwehr, wie Ihre Anlagen verlangen. Jede Empfehlung leiten wir aus einem Schutzziel ab, damit sie vor Geschäftsführung und Behörde trägt.
- Wir bleiben bei der Umsetzung dabeiAuf Wunsch begleiten wir die Maßnahmen nach der Abgabe weiter, so wie bei der Carl Zeiss AG.
- In den FachverbändenWir sind Mitglied im Werkfeuerwehrverband Deutschland und in der vfdb.
Unser Team für die Werkfeuerwehr
- Thomas Knecht, M. Eng.Geschäftsführer

Zertifizierter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz, Experte für abwehrenden Brandschutz. Früher Brandoberinspektor und Einsatzleiter am Flughafen Frankfurt.
- Prof. Dipl.-Ing. Reinhard RiesSenior Consultant

Direktor der Branddirektion Frankfurt am Main von 1993 bis 2018, früher Berater der Bundesregierung. Auf Wunsch in Ihrem Projekt.
- Andreas SauerLeitung Kompetenzcenter abwehrender Brandschutz

Sachverständiger im abwehrenden Brandschutz, leitet das Team der Bedarfsplanung.
- Rainer SchulzFachprojektleitung

Analysen, Konzepte und Maßnahmen für öffentliche Feuerwehren und Werkfeuerwehren.
Häufige Fragen zur Werkfeuerwehrbedarfsplanung
Stand: Oktober 2026 · fachlich verantwortet von Andreas Sauer, Leitung Kompetenzcenter abwehrender Brandschutz
Ist eine Bedarfsplanung für Werkfeuerwehren Pflicht?
In Hessen und Nordrhein-Westfalen ja. In Hessen muss die Werkfeuerwehr eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung erarbeiten und fortschreiben (§ 14 Abs. 1 HBKG). In Nordrhein-Westfalen erstellt der Betrieb den Plan nach dem Muster der VObFw und schreibt ihn spätestens alle fünf Jahre fort (§ 5 Abs. 2 VObFw). In den anderen Ländern ergibt sich aus Landesrecht und Bescheid, was Sie nachweisen müssen. Das prüfen wir für Ihren Standort mit.
Gilt das auch für Betriebsfeuerwehren?
Ja. Auch eine Betriebsfeuerwehr ohne behördliche Anerkennung braucht eine Stärke, die zu den Risiken des Standorts passt. Wir bemessen sie nach demselben Vorgehen.
Wie lange dauert die Bedarfsplanung?
Das hängt von der Größe des Standorts und der Zahl der zu betrachtenden Szenarien ab und liegt meist bei drei bis sechs Monaten.
Was kostet die Bedarfsplanung für eine Werkfeuerwehr?
Das hängt vor allem von der Zahl der Standorte und Anlagen und vom Leistungsumfang ab. Die Größenordnung nennen wir Ihnen im Erstgespräch, danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Nach der Beauftragung gibt es ein Auftaktgespräch mit Werkfeuerwehrführung und Betriebsleitung. Danach erheben wir vor Ort, sprechen mit den Beteiligten und stellen Zwischenstände vor. Den Entwurf bekommen Sie zur Durchsicht. Auf Wunsch stellen wir das Ergebnis der Geschäftsführung vor.
Binden Sie die Aufsichtsbehörde ein?
Wenn Sie es wünschen, ja. Dann sprechen wir schon in der Bestandsaufnahme mit der zuständigen Behörde und richten die Planung an ihren Anforderungen aus.
Wir haben schon eine Bedarfsplanung. Können Sie sie prüfen?
Ja. Wir prüfen vorhandene Bedarfspläne fachlich und sagen Ihnen, wo sie nicht mehr zum Standort passen und was nachzuarbeiten ist. Das ist schlanker als eine Neuerstellung.
Ist das vertraulich?
Ja. Was wir über Ihre Anlagen, Ihr Personal und Ihre Einsätze erfahren, behandeln wir vertraulich.
Was übernehmen Sie für Werkfeuerwehren außerdem?
Beratung zur Organisation: Dienst- und Schichtmodelle, das Verhältnis von haupt- und nebenberuflichen Kräften, die Vergütungsstruktur. Einsatzübungen und Fortbildung bei Ihnen vor Ort, auch an unserer mobilen Brandschutz-Übungsanlage. Dazu die Bewertung der Feuerwache und die Begleitung von Beschaffungen.
Kostenloses Erstgespräch
Beschreiben Sie kurz Ihren Standort und Ihre Werkfeuerwehr. Wir melden uns mit einer ersten fachlichen Einschätzung und einem Vorschlag für das weitere Vorgehen.
- 30 Minuten, unverbindlich und kostenlos.
- Danach wissen Sie, welche Fragen eine Bedarfsplanung an Ihrem Standort beantworten muss.
Lieber gleich sprechen? Rufen Sie uns an.
- 06251 80 525 0
- info@ehbs-knecht.de
- Zeppelinstraße 2–4, 64625 Bensheim
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