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Betrieblicher Brandschutz
Wir übernehmen die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten, bewerten den Zustand Ihres Betriebs und lösen Mängel, die Behörde oder Versicherer festgestellt haben.

Genehmigungen schützen nicht vor Haftung.
Genehmigte Konzepte und erfüllte Normen schützen nicht vor persönlicher Haftung. Im Brandfall zählt, ob Organisation, Zuständigkeiten und Abläufe im Betrieb funktionieren.
Wir sagen Ihnen klar, wo Sie stehen und was wirklich nötig ist. Was wir dokumentieren, bleibt vertraulich und geht nur an Sie.
Typische Anlässe
- Die Behörde kündigt eine Kontrolle an
- Der Versicherer stellt Anforderungen
- Das Gebäude wurde mehrfach umgebaut
- Sie sind neu in der Verantwortung
- Ein Kauf oder Verkauf steht an
- Ein Brandschutzkonzept wurde abgelehnt
Wo steht Ihr Betrieb?
Unsere Analyse ordnet Ihren Brandschutz auf einer von fünf Stufen ein, genau wie der 360-Grad-Check. Daraus leiten wir ab, was zu tun ist und in welcher Reihenfolge.
- Hohes HaftungsrisikoMehrere Pflichten offen
- KritischMindestens eine Pflicht offen
- VerbesserungswürdigNachweise oder Fristen lückenhaft
- SolidePflichten erfüllt
- VorbildlichAbläufe nachverfolgt
Unsere Leistungen
Wir übernehmen die Rolle des Brandschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen und sorgen dafür, dass die vorgeschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden. Die Betreuung läuft über einen Dienstleistungsvertrag mit regelmäßigen Begehungen. Wen wir schicken, richtet sich nach dem Risiko in Ihrem Betrieb, bei Bedarf einen Fachplaner oder Sachverständigen. Weitere Leistungen buchen Sie bei Bedarf dazu. Wir haben keine Meldepflicht gegenüber Behörden oder Versicherern.
- Bestandsaufnahme und Bericht
- Regelmäßige Begehungen mit Bericht
- Brandschutzordnung nach DIN 14096
- Schulungen und Evakuierungsübungen
- Unterstützung bei Behörden und Feuerwehr
- Beratung bei Umbau und Sanierung
Wir bewerten Ihren Brandschutz als Gesamtsystem, also baulich, anlagentechnisch und organisatorisch, dazu Arbeitssicherheit und Erste Hilfe. Sie bekommen eine verständliche Einschätzung mit konkretem Handlungsbedarf und eine priorisierte Liste der nächsten Schritte. Vorhandene Unterlagen helfen, sind aber keine Voraussetzung.
- Brandabschnitte, Flucht- und Rettungswege
- Brandmelde-, Lösch- und Rauchabzugsanlagen
- Brandschutzorganisation und Dokumentation
- Ersthelfer und Notfallstrukturen
Die Behörde hat Mängel gerügt, ein Konzept wurde zurückgewiesen oder der Versicherer stellt Forderungen. Wir finden eine Lösung, die vor der Behörde besteht und bezahlbar bleibt.
- Erste Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktags
- Klärung, was Behörde oder Versicherer konkret verlangen
- Abstimmung und Termine mit der Behörde
- Wirtschaftliche Lösung mit begründeten Kompensationsmaßnahmen
Thomas Knecht unterstützt Betreiber und Führungsebenen dabei, die Wirksamkeit ihrer Brandschutzorganisation realistisch zu bewerten, Schwachstellen zu finden und Entscheidungen sachlich abzusichern. Typische Anlässe sind Brandereignisse oder Beinahe-Schäden, Ermittlungen, Umbauten, Sonderbauten und Wechsel in der Verantwortungsebene.
Ein Lehrgang macht noch keinen Brandschutzbeauftragten.
Nach 64 Unterrichtseinheiten soll der Brandschutzbeauftragte den Unternehmer in allen Fragen beraten: im laufenden Betrieb, bei Umbau und Investitionen, gegenüber Behörde und Versicherer. Dazu soll er Brandschutzhelfer ausbilden. Wer den Hausmeister schnell zur Schulung schickt, hat danach einen Teilnehmer mit Zertifikat, aber noch keinen Brandschutzbeauftragten.
„Die Ausbildung ist ein Crashkurs Brandschutz. Mit Behörden verhandeln, ausbilden, Entscheidungen für die Chefetage vorbereiten: Das steht in keinem Lehrplan.“
- Erfahrung aus vielen Betrieben und Branchen, laufend fortgebildet
- Sicher im Gespräch mit Behörde, Feuerwehr und Versicherer
- Ausbilderqualifikation für Brandschutzhelfer
- Je nach Risiko auch Fachplaner oder Sachverständiger


Wartungsfrei statt alle zwei Jahre Prüftermin.
Seit April 2026 warten wir keine Stahlfeuerlöscher mehr. Als einer der exklusiven Partner von Prymos stellen wir Ihren Bestand auf Feuerlöscher um, die 10 Jahre wartungsfrei sind. Dazu kommt das Feuerlöschspray für den ersten Griff: kinderleicht zu bedienen und mit 2 Löschmitteleinheiten. Wir ermitteln Ihren Bedarf nach ASR A2.2, liefern und montieren.
Häufige Fragen
Wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?
Ein allgemeines Gesetz dafür gibt es nicht. Pflicht wird er über das Baurecht: in Industriebauten mit mehr als 5.000 m² Grundfläche (Industriebaurichtlinie), in Verkaufsstätten über 2.000 m² Verkaufsfläche (Verkaufsstättenverordnung) und immer dann, wenn die Baugenehmigung oder das Brandschutzkonzept ihn fordert. Auch viele Versicherer verlangen ihn. Die genauen Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland. Wo er nicht vorgeschrieben ist, empfehlen ihn die ASR A2.2 und die DGUV Information 205-003.
Was macht ein Brandschutzbeauftragter?
Er berät den Unternehmer in allen Fragen des Brandschutzes, begeht den Betrieb regelmäßig, verfolgt Mängel bis zur Behebung, pflegt Brandschutzordnung und Pläne, organisiert Unterweisungen und Evakuierungsübungen und ist Ansprechpartner für Behörde, Feuerwehr und Versicherer. Die Aufgaben beschreibt die DGUV Information 205-003. Die Verantwortung bleibt beim Unternehmer, der Brandschutzbeauftragte sorgt dafür, dass er sie nachweisbar erfüllen kann.
Brauche ich eine Brandschutzordnung?
Ja, wenn Sie Beschäftigte haben. Die ASR A2.2 (Nr. 7.1) verlangt, dass Brandschutzmaßnahmen schriftlich festgelegt und bekannt gemacht werden. Bewährt ist die Brandschutzordnung nach DIN 14096: Teil B für alle Beschäftigten, Teil C für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Teil A muss aushängen, wenn die Brandgefährdung erhöht ist, ein Flucht- und Rettungsplan Pflicht ist oder oft Besucher und Fremdfirmen im Haus sind. In Industriebauten über 2.000 m² ist die Brandschutzordnung immer Pflicht (Industriebaurichtlinie).
Wie viele Brandschutzhelfer brauche ich?
Mindestens 5 Prozent der Beschäftigten, bei erhöhter Brandgefährdung, vielen Publikumsbesuchern oder großen Betrieben mehr. Damit im Ernstfall immer jemand in der Nähe ist, empfehlen wir deutlich mehr. Das regelt die ASR A2.2 (Nr. 7.3). Die Ausbildung besteht aus Theorie und einer praktischen Löschübung. Dazu kommt die jährliche Brandschutzunterweisung aller Beschäftigten (ASR A2.2, Nr. 7.2).
Was bringt ein externer Brandschutzbeauftragter?
Erfahrung, die kein Lehrgang vermittelt. Die Ausbildung nach DGUV Information 205-003 umfasst mindestens 64 Unterrichtseinheiten, danach 16 Einheiten Fortbildung in drei Jahren. Das reicht für die Grundlagen, aber nicht für Gespräche mit Behörden, Investitionsentscheidungen oder die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Unsere Brandschutzbeauftragten betreuen viele Betriebe, bilden sich laufend fort und sind je nach Risiko auch Fachplaner oder Sachverständige. Sie bezahlen nur die Stunden, die Ihr Betrieb braucht, und haben eine Vertretung im Urlaub.
Bin ich zu einer Brandschutzanalyse verpflichtet?
In dieser Form nicht. Als Unternehmer müssen Sie aber die Brandgefährdung in der Gefährdungsbeurteilung erfassen (§§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz) und die Maßnahmen der ASR A2.2 umsetzen. Die Brandschutzanalyse zeigt Ihnen an einem Arbeitstag, wo Sie dabei stehen und was zuerst zu tun ist.

Wir sehen uns Ihren Betrieb an.
Das erste Gespräch ist kostenfrei. Danach wissen Sie, wo Sie stehen und was der nächste sinnvolle Schritt ist.