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Arbeits­sicherheit

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen wir Ihren Betrieb, unterstützen bei der Gefährdungsbeurteilung und unterweisen Ihre Beschäftigten, vor Ort oder online.

Fachkraft für Arbeitssicherheit prüft bei einer Begehung den Notausgang
  • DGUV Vorschrift 2Grund- und anlassbezogene Betreuung nach der Unfallverhütungsvorschrift
  • alle Branchenvom Büro über die Werkstatt bis zur Produktionshalle
  • 1 Ansprechpartnerfür Arbeitssicherheit und Brandschutz aus einer Hand

Pflichten erfüllen, ohne eigenes Personal aufzubauen.

Jeder Arbeitgeber muss Gefahren am Arbeitsplatz beurteilen, Maßnahmen ableiten und seine Beschäftigten unterweisen. Die Verantwortung bleibt bei Ihnen. Die Arbeit können Sie an Fachleute übergeben.

Unser Team aus Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit betreut vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, in der Grundbetreuung und bei konkreten Anlässen.

Unsere Leistungen

Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs auf Grundlage eines individuellen Beratungsvertrags. Wir begehen Ihre Arbeitsplätze, beraten die Geschäftsleitung und arbeiten mit Ihrem Betriebsarzt zusammen.

  • Sicherheitstechnische Begehungen
  • Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
  • Unterweisungen der Beschäftigten
  • Beratung zu Schutzausrüstung und Gefahrstoffen
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Werkzeug im betrieblichen Arbeitsschutz. Nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1 muss sie jeder Arbeitgeber erstellen, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten. Wir unterstützen Sie dabei oder führen sie für Sie durch.

  • Ermittlung der Gefährdungen je Arbeitsplatz und Tätigkeit
  • Bewertung der Risiken
  • Festlegung und Dokumentation der Schutzmaßnahmen
  • Wirksamkeitskontrolle und Fortschreibung

Ihre Beschäftigten absolvieren die jährliche Grundunterweisung digital, in ihrer Sprache und ohne Präsenztermin. Sie bekommen für jeden Teilnehmer ein Zertifikat und eine Übersicht, wer abgeschlossen hat. Die arbeitsplatzbezogene Unterweisung ersetzt das nicht, sie findet immer vor Ort statt.

  • Grundunterweisung nach § 12 ArbSchG
  • Zertifikat und Teilnehmerübersicht als Nachweis
  • Zugangsdaten innerhalb von 24 Stunden an Werktagen

Die arbeitsplatzbezogene Unterweisung findet immer vor Ort statt, an den Arbeitsplätzen, Maschinen und Abläufen Ihres Betriebs. Wir entwickeln dafür Unterweisungskonzepte für Ihre Branche und Ihre betrieblichen Besonderheiten und kombinieren sie auf Wunsch mit der digitalen Grundunterweisung.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Unterweisung?

Ja, sobald Sie Beschäftigte haben. Unterwiesen wird ab dem ersten Arbeitstag, danach mindestens einmal jährlich und zusätzlich bei neuen Aufgaben, geänderten Abläufen oder nach einem Unfall.

Erkennt die Berufs­genossenschaft die Online-Unterweisung an?

Als Grundunterweisung ist sie in der Regel zulässig, wenn der Inhalt zu Ihrem Betrieb passt, das Verständnis abgefragt wird und Rückfragen möglich sind. Zertifikate und Teilnehmerlisten dienen als Nachweis. Die arbeitsplatzbezogene Unterweisung ersetzt sie nicht. Die findet immer vor Ort an Ihren Arbeitsplätzen statt.

Wer ist für die Gefährdungs­beurteilung verantwortlich?

Der Arbeitgeber. Er kann fachkundige Personen wie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit der Durchführung beauftragen.

Thomas und Steffi Knecht, Geschäftsführung, im EHBS-Polo

Wir übernehmen Ihren Arbeitsschutz.

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, welche Betreuung Ihr Betrieb braucht und was sie kostet.