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Katastrophen­schutz­planung für Ihre Kommune

Fällt der Strom tagelang aus oder steht nach Starkregen ein Ortsteil unter Wasser, muss Ihre Verwaltung handlungsfähig bleiben. Die Katastrophenschutzplanung zeigt, welche Lagen Ihre Kommune treffen können, was Feuerwehr und Verwaltung heute leisten und was fehlt. Auf Wunsch planen wir den Zivilschutz gleich mit.

Fachlich begleitet von Prof. Reinhard Ries, 1993 bis 2018 Direktor der Branddirektion Frankfurt am Main

Vier Personen aus dem Team von EHBS Knecht besprechen ausgelegte Karten an einem Tisch mit Laptop
Planung am Kartenmaterial
  • 3 Phasendas EHBS 3-Phasen-Modell, von der Bestandsaufnahme bis zum Maßnahmenkatalog
  • ab 2028Pflicht für Landkreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz
  • rund 4 Monatefür eine Gemeinde mittlerer Größe, für Kreise nach Umfang

Lagen, die Tage dauern, fordern die Verwaltung

Ein Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Katastrophenschutz beschreibt Planungsziele und den Bedarf an Einheiten, Fahrzeugen, Geräten und Gebäuden. In Rheinland-Pfalz ist er ab 2028 Pflicht für Landkreise und kreisfreie Städte. Dauert eine Lage mehrere Tage, muss die Verwaltung führen und die Bevölkerung auch dann erreichen, wenn Telefon und Internet ausfallen.

  • Die Szenarien Ihres GebietsWir bewerten, welche Lagen Ihre Kommune treffen können. Dazu zählen Hochwasser, Starkregen, ein längerer Stromausfall, der Ausfall kritischer Infrastruktur und Gefahrstoffunfälle.
  • Führung und StabWer entscheidet im Ereignisfall, wo arbeitet der Stab, wie laufen Alarmierung und Kommunikation? Wir sehen uns Führungsstrukturen und Abläufe in der Verwaltung an.
  • ZivilschutzDer Zivilschutz soll die Bevölkerung mit nichtmilitärischen Mitteln vor den Folgen eines Krieges schützen. Zuständig ist der Bund, für die Zivile Verteidigung kommen auf die Kommunen zusätzliche Aufgaben zu.
Prof. Reinhard Ries bespricht mit dem EHBS-Team ausgelegte Pläne
Prof. Reinhard Ries (Mitte) mit unserem Planungsteam
Senior Consultant bei EHBS Knecht

In unserem Team: Prof. Reinhard Ries

Von 1993 bis 2018 hat Prof. Dipl.-Ing. Reinhard Ries die Branddirektion Frankfurt am Main geleitet, mit 1.000 hauptamtlichen und 1.500 ehrenamtlichen Einsatzkräften. Auf Wunsch bringt er seine Erfahrung aus großen Einsatzlagen in Ihre Planung ein. Frühere Aufgaben:

  • Berater der Bundesregierung
  • Einsatzleiter im In- und Ausland
  • Mitglied im Vorstand der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb)

Katastrophen­schutz und Zivilschutz: wer wofür zuständig ist

Wer im Katastrophenschutz was tun muss, regelt jedes Land selbst. Den Zivilschutz regelt der Bund, ausgeführt wird er von Ländern und Kommunen. Die Beispiele Rheinland-Pfalz und Hessen zeigen, was das für Kreise und Gemeinden heißt.

Kurz gesagt

Katastrophenschutz
Landesrecht, in Hessen und Rheinland-Pfalz Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte
Zivilschutz
Bundesrecht, ausgeführt von Ländern und Kommunen im Auftrag des Bundes
Neu in Rheinland-Pfalz
Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Katastrophenschutz, ab 01.01.2028 Pflicht für Landkreise und kreisfreie Städte
Rheinland-Pfalz ab 2028 Pflicht für Landkreise und kreisfreie Städte

Ab dem 01.01.2028 müssen Landkreise und kreisfreie Städte einen Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Katastrophenschutz aufstellen, spätestens alle fünf Jahre fortschreiben und der Aufsichtsbehörde vorlegen. Darin stehen die Planungsziele und der Bedarf an Ausbildung, Fahrzeugen, Geräten, Gebäuden, Einheiten und Einrichtungen (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 Brand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz, LBKG, in der ab 2028 geltenden Fassung). Bis dahin ist der Plan freiwillig. Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden und große kreisangehörige Städte müssen bei der Vorbereitung und Abwehr von Großschadensereignissen und Katastrophen mitwirken (§ 3 Abs. 3 LBKG). Für die neuen Planungspflichten im Brand- und Katastrophenschutz zahlt das Land den kommunalen Aufgabenträgern 2027 einen Mehrbelastungsausgleich von zusammen 3,5 Millionen Euro (§ 68 Abs. 1 LBKG).

Hessen Pläne beim Kreis, Warnung und Selbstschutz bei der Gemeinde

Aufgabenträger im Katastrophenschutz sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz, HBKG). Untere Katastrophenschutzbehörde ist der Landrat, in kreisfreien Städten der Oberbürgermeister (§ 25 Abs. 1). Die Behörde richtet Katastrophenschutzstab und Verwaltungsstab ein, stellt die Katastrophenschutzpläne auf, schreibt sie fort und übt (§ 29 Abs. 1). Die Gemeinden müssen die Warnung der Bevölkerung sicherstellen und für den Selbstschutz sorgen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 und 6). Ist eine Gemeinde während einer Katastrophe ohne Verbindung zur Behörde, übernimmt der Bürgermeister die Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde (§ 25 Abs. 2).

Zivilschutz Aufgabe des Bundes, umgesetzt vor Ort

Für den Schutz der Zivilbevölkerung hat der Bund die Gesetzgebung (Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 Grundgesetz). Führen Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) aus, handeln sie im Auftrag des Bundes (§ 2 Abs. 1 ZSKG).

Zivile Alarmplanung und Kreisbeschreibung

Im Juni 2026 hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe die Arbeitshilfe „Kreisbeschreibung für Zwecke der Zivilen Verteidigung“ veröffentlicht. Mit ihr erfassen Kommunen ihre Ressourcen, etwa für die Zivile Alarmplanung. Auf Wunsch planen wir den Zivilschutz gleich mit.

Von der Bestandsaufnahme zum Maßnahmenkatalog

Wir arbeiten nach dem EHBS 3-Phasen-Modell. Zuerst erfassen wir, wie Ihre Kommune heute auf große Lagen vorbereitet ist. Dann bewerten wir die Szenarien, die für Ihr Gebiet zählen.

  1. Bestandsaufnahme

    • Führungsstrukturen in der Verwaltung, vorhandene Krisen- und Verwaltungsstäbe
    • Alarmierungs- und Kommunikationswege
    • Einsatzmittel von Feuerwehr und Hilfsorganisationen
    • Kritische Infrastruktur und Einrichtungen mit besonderem Schutzbedarf
  2. Risikoanalyse und Schutzziele

    • Hochwasser, Starkregen, Stromausfall, Gefahrstoffunfälle, großflächige Brände
    • Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliches Schadensausmaß
    • Auswirkungen auf Bevölkerung, Infrastruktur und Verwaltung
    • Planungsziele für die maßgeblichen Szenarien
  3. Maßnahmen und Fortschreibung

    • Soll-Ist-Vergleich der Fähigkeiten
    • Warnung und Information der Bevölkerung, Evakuierung und Betreuung
    • Maßnahmenkatalog mit Prioritäten und Zeitplan, Konzept für die Fortschreibung
    • Zivilschutz: Selbstschutz, Anlaufstellen, Verzahnung mit dem Katastrophenschutz

Am Ende steht ein Plan, über den Verwaltung, Feuerwehrführung und Rat entscheiden können. Mit Prioritäten, damit klar ist, was zuerst kommt.

Warum EHBS Knecht

  • Erfahrung aus dem EinsatzdienstIn unserem Team arbeiten Menschen aus Berufs-, Werk- und freiwilliger Feuerwehr, darunter Prof. Reinhard Ries. Wir wissen, wie eine große Lage aus Sicht der Einsatzleitung aussieht.
  • Aufbauend auf Ihrem BedarfsplanWir erstellen auch Feuerwehrbedarfspläne. Die Katastrophenschutzplanung übernimmt, was dort zu Personal, Fahrzeugen und Standorten schon steht.
  • Passend zu Haushalt und PersonalWir ordnen die Maßnahmen nach Dringlichkeit und danach, was Haushalt und Personal hergeben.
  • Neutral zwischen Feuerwehr und VerwaltungWir kommen von außen und bewerten beide Seiten. Das erleichtert die Entscheidung im Rat.

Unser Team für Katastrophen­schutz und Zivilschutz

  • Thomas Knecht, M. Eng.
    Thomas Knecht, M. Eng.Geschäftsführer

    Zertifizierter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz, Experte für abwehrenden Brandschutz. Früher Brandoberinspektor und Einsatzleiter am Flughafen Frankfurt.

  • Prof. Dipl.-Ing. Reinhard Ries
    Prof. Dipl.-Ing. Reinhard RiesSenior Consultant

    Direktor der Branddirektion Frankfurt am Main von 1993 bis 2018, früher Berater der Bundesregierung. Auf Wunsch in Ihrem Projekt.

  • Andreas Sauer
    Andreas SauerLeitung Kompetenzcenter abwehrender Brandschutz

    Sachverständiger im abwehrenden Brandschutz, leitet das Team der Bedarfsplanung.

  • Rainer Schulz
    Rainer SchulzFachprojektleitung

    Analysen, Konzepte und Maßnahmen für öffentliche Feuerwehren und Werkfeuerwehren.

Häufige Fragen zur Katastrophenschutz­planung

Stand: Oktober 2026 · fachlich verantwortet von Andreas Sauer, Leitung Kompetenzcenter abwehrender Brandschutz

Was unterscheidet Katastrophen­schutz und Zivilschutz?

Der Katastrophenschutz ist Sache der Länder und greift bei Großschadenslagen im Frieden, etwa bei Hochwasser oder Stromausfall. Der Zivilschutz schützt die Bevölkerung im Verteidigungsfall und ist Aufgabe des Bundes. Umgesetzt wird er zu großen Teilen von Ländern und Kommunen, oft mit denselben Einheiten und Strukturen.

Ist unsere Kommune überhaupt zuständig?

Das regelt Ihr Land. In Hessen und Rheinland-Pfalz tragen Landkreise und kreisfreie Städte den Katastrophenschutz. Die Gemeinden haben trotzdem eigene Aufgaben: In Hessen sorgen sie für die Warnung der Bevölkerung und den Selbstschutz, in Rheinland-Pfalz wirken Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden und große kreisangehörige Städte bei der Vorbereitung und Abwehr von Großschadensereignissen und Katastrophen mit. Unsere Planung richtet sich an Kreise ebenso wie an Gemeinden.

Wie lange dauert die Katastrophenschutz­planung?

Das hängt von der Größe der Kommune und von der Zahl der Szenarien ab. Für eine Gemeinde mittlerer Größe rechnen wir mit rund vier Monaten und sechs Terminen vor Ort. Für Landkreise nennen wir den Zeitplan mit dem Angebot.

Was kostet die Katastrophenschutz­planung?

Wir kalkulieren einen Festpreis. Er hängt vom Umfang ab: Katastrophenschutz allein oder mit Zivilschutz, Zahl der Szenarien, Größe der Verwaltung. Die Größenordnung nennen wir Ihnen im Erstgespräch.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Nach der Beauftragung gibt es ein Auftaktgespräch mit Verwaltungsspitze, Ordnungsamt und Feuerwehrführung. Danach erheben wir vor Ort, bewerten die Szenarien und stellen Zwischenstände vor. Den Entwurf bekommen Sie zur Durchsicht, bevor er in die Gremien geht. Auf Wunsch stellen wir ihn dort selbst vor.

Können Sie auf unserem Feuerwehr­bedarfsplan aufbauen?

Ja. Was dort zu Personal, Fahrzeugen und Standorten steht, übernehmen wir, soweit es aktuell ist. Haben Sie noch keinen Bedarfsplan, lassen sich beide Planungen verbinden.

Kostenloses Erstgespräch

Beschreiben Sie kurz, wo Ihre Kommune steht und worum es geht. Wir melden uns mit einer ersten fachlichen Einschätzung und einem Vorschlag für das weitere Vorgehen.

  1. 30 Minuten, unverbindlich und kostenlos.
  2. Danach wissen Sie, welche Szenarien für Ihre Kommune zählen und wo Sie anfangen sollten.

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