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Feuerwehrhaus: Gefährdungs­beurteilung und Standort­analyse

Für Feuerwehrhäuser und Feuerwehrgerätehäuser entscheiden zwei Fragen. Können Ihre Einsatzkräfte dort sicher ankommen, sich umziehen und ausrücken? Und steht das Haus so, dass die Feuerwehr rechtzeitig überall im Einsatzgebiet ist? Die erste beantwortet die Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Information 205-008, die zweite unsere Standortanalyse.

Feuerwehrhaus bei Nacht mit offenem Tor und Löschfahrzeug in der Fahrzeughalle
Sicher ausrücken, rechtzeitig ankommen
  • Jedes Haussehen wir uns vor Ort an, gemeinsam mit Wehrführung und Gebäudeverwaltung
  • 3 Phasenvon der Begehung bis zur Standortentscheidung
  • 2 bis 3 Monatefür die Gefährdungsbeurteilung von bis zu drei Häusern

Wann wurden Ihre Feuerwehrhäuser zuletzt geprüft?

Für die Gefährdungsbeurteilung eines Feuerwehrhauses ist die Kommune als Träger der Feuerwehr verantwortlich. Viele Feuerwehrhäuser, in manchen Ländern Feuerwehrgerätehäuser genannt, wurden für andere Fahrzeuge und Abläufe gebaut, an Orten, die damals gut lagen. Seither sind neue Wohn- und Gewerbegebiete entstanden.

  • Für Ihre EinsatzkräfteDie Kommune ist für die Sicherheit ihrer Einsatzkräfte verantwortlich, auch im Feuerwehrhaus. Die Gefährdungsbeurteilung zeigt, wo das Gebäude nicht mehr passt, etwa bei Laufwegen, Abgasen oder der Schwarz-Weiß-Trennung.
  • Bei der StandortfrageOb ein Haus bleibt, verlegt oder zusammengelegt wird, entscheidet über die Fahrzeiten der nächsten Jahrzehnte. Mit Isochronen, also Linien gleicher Fahrzeit, zeigen wir, welcher Standort welche Bereiche rechtzeitig erreicht.
  • Vor dem GemeinderatEin Feuerwehrhaus wirkt über Jahrzehnte. Mit Raumprogramm und Variantenvergleich entscheidet der Rat auf einer Grundlage, die er nachvollziehen kann.
Schaubild: Fahrzeitzonen von drei, fünf und sieben Minuten um zwei Feuerwehrhäuser und um einen möglichen neuen Standort, der ein Baugebiet abdeckt
Beispielhafte Darstellung, keine echten Daten
Standortanalyse

Wo welches Feuerwehrhaus hingehört

Wir berechnen, welche Bereiche Ihres Gemeindegebiets von jedem Standort so erreicht werden, dass die Zeitvorgabe Ihres Landes eingehalten ist. Die Ausrückzeit ziehen wir dabei ab. Das gilt für die heutigen Häuser und für jeden möglichen neuen Standort, auch wenn zwei Häuser zusammengelegt werden.

  • Fahrzeiten von jedem Standort zu den Einsatzstellen der letzten Jahre
  • Anfahrt der Einsatzkräfte von ihren Wohnorten zum Haus, datenschutzgerecht je Ortsteil zusammengefasst
  • Isochronen als Karte für Verwaltung und Rat
  • Zeitvorgaben nach Landesrecht, etwa Hilfsfrist oder Einsatzgrundzeit
  • Siedlung, Gewerbe, Verkehrswege und geplante Baugebiete
  • Variantenvergleich und vergaberelevante Unterlagen für die Entscheidung

Gefährdungs­beurteilung: was gilt und worauf wir achten

Wir gehen den Weg einer Einsatzkraft im Alarmfall selbst ab, vom Parkplatz bis zur Ausfahrt, und sehen uns an, wo er gefährlich wird. Daraus entsteht die Gefährdungsbeurteilung, mit Maßnahmen nach Dringlichkeit. Den Rahmen setzen die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“, die DGUV Information 205-008 und die DIN 14092.

Worauf wir achten

Zufahrt
Kreuzen sich ankommende Einsatzkräfte und ausrückende Fahrzeuge?
Fahrzeughalle
Stellplätze, Abstände, Tore und Laufwege
Abgase
Absaugung der Dieselmotoremissionen
Umkleiden
getrennt von der Fahrzeughalle, genug Platz für alle
Schwarz-Weiß-Trennung
verschmutzte Einsatzkleidung getrennt von sauberen Bereichen
Weitere Räume
Sanitärräume, Lager, Werkstätten, Atemschutzwerkstatt
Wer die Gefährdungs­beurteilung erstellen muss der Träger, meist die Gemeinde

Jeder Unternehmer muss die Gefährdungen für seine Versicherten beurteilen (DGUV Vorschrift 1, § 3). Bei der Feuerwehr ist das der Träger, also in der Regel die Gemeinde. Die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49) verlangt, Gefährdungen im Feuerwehrdienst zu ermitteln und die nötigen Maßnahmen für alle Feuerwehrangehörigen zu treffen (§ 4). Feuerwehrhäuser mit ihren Außenanlagen nennt sie ausdrücklich als bauliche Anlagen (§ 2 Nr. 2). Diese Anlagen müssen so eingerichtet sein, dass Feuerwehrangehörige auch unter Einsatzbedingungen nicht gefährdet werden und keine Schadstoffe von der Einsatzstelle verschleppt werden (§ 12). Ändern sich die Gegebenheiten, etwa durch neue Fahrzeuge oder einen Umbau, ist die Beurteilung zu überprüfen (DGUV Vorschrift 1, § 3 Abs. 2).

Was die DGUV Information 205-008 beschreibt Sicherheit im Feuerwehrhaus

Die DGUV Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ (Ausgabe Dezember 2016) beschreibt, wie ein Feuerwehrhaus sicher geplant, gestaltet und betrieben wird: An- und Abfahrt, Alarmparkplätze, ein kreuzungsfreier Alarmweg, die Fahrzeughalle mit Stellplätzen, Toren und Abgasabsaugung, Umkleiden mit Schwarz-Weiß-Trennung, Werkstätten und Lager. Ein eigenes Kapitel behandelt die Gefährdungsbeurteilung, Fragenkataloge helfen bei der Prüfung. Ältere Häuser müssen nicht zwingend an die DIN 14092 angepasst werden, wenn die Schutzziele der Unfallverhütungsvorschrift eingehalten sind.

Wofür die DIN 14092 gilt Teil 1 neu seit Juni 2024

Die DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“ ist die Planungsgrundlage für Neu- und Umbauten. Teil 1 mit den Planungsgrundlagen ist im Juni 2024 neu erschienen und ersetzt die Ausgabe von 2012. Ebenfalls neu sind Teil 3 (Feuerwehrübungsturm) und Teil 7 (Werkstätten). Die DGUV Information 205-008 bezieht sich noch auf die Ausgaben von 2012. In Hessen bemisst die bis Ende 2026 geltende Förderrichtlinie Stellplätze nach DIN 14092-1, in Bayern sind die Festlegungen zur Sicherheit aus den Teilen 1, 3 und 7 zu beachten.

Welche Zeit für den Standort gilt Hessen und Rheinland-Pfalz zehn Minuten

Das regelt Ihr Land. In Hessen muss die Gemeindefeuerwehr in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten können (§ 3 Abs. 2 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz, HBKG). In Rheinland-Pfalz heißt dieser Wert Einsatzgrundzeit, ebenfalls zehn Minuten (§ 1 Abs. 1 Feuerwehrverordnung, FwVO). Dazu kommen dort Zeitstufen von 15 und 25 Minuten für den weiteren Mindestbedarf an Fahrzeugen und Ausrüstung (§ 3 Abs. 3 FwVO). Die Standortanalyse legt den Wert Ihres Landes zugrunde.

Von der Begehung zur Standortentscheidung

Wir arbeiten nach dem EHBS 3-Phasen-Modell. Zuerst sehen wir uns jedes Haus vor Ort an. Dann bewerten wir Gefährdungen, Funktion und Lage.

  1. Bestandsaufnahme

    • Begehung jedes Standorts mit Wehrführung und Gebäudeverwaltung
    • Pläne, Fahrzeuge, Mannschaftsstärke und Nutzung der Räume
    • Einsatzstellen der letzten Jahre und Alarmweg im Haus
    • Vorhandene Gefährdungsbeurteilungen und Prüfberichte
  2. Risikoanalyse und Schutzziele

    • Gefährdungen nach DGUV Information 205-008
    • Funktionale Bewertung: Stellplätze, Flächen, Schwarz-Weiß-Trennung
    • Fahrzeiten und Isochronen für heutige und mögliche Standorte
    • Raumbedarf aus Fahrzeugen und Personal, abgestimmt auf den Bedarfsplan
  3. Maßnahmen und Fortschreibung

    • Maßnahmen nach Dringlichkeit geordnet
    • Varianten im Vergleich: Sanierung oder Erweiterung am alten Platz, Verlegung, Zusammenlegung
    • Raumprogramm und vergaberelevante Unterlagen
    • Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung

Am Ende wissen Sie, was sofort zu beheben ist, welcher Standort trägt und was in den Haushalt der nächsten Jahre gehört. Damit kann Ihr Gremium entscheiden.

Warum EHBS Knecht

  • Wir kennen den Alarmweg aus eigener ErfahrungIn unserem Team arbeiten Menschen aus Berufs-, Werk- und freiwilliger Feuerwehr. Wir beurteilen Ihr Feuerwehrhaus so, wie Einsatzkräfte es im Alarmfall erleben.
  • Gefährdung und Standort aus einer HandVon der Gefährdungsbeurteilung über die Standortanalyse bis zu Raumprogramm und Variantenvergleich arbeiten Sie mit demselben Team.
  • Passend zu Ihrem BedarfsplanWie viele Stellplätze ein Haus braucht und wo es stehen muss, folgt aus dem Bedarfsplan. Wir erstellen auch Feuerwehrbedarfspläne und stimmen beides aufeinander ab.
  • Was sich im Bestand lösen lässtNicht jeder Mangel braucht einen Neubau. Wir trennen, was sich im Bestand beheben lässt, von dem, was nur mit Umbau oder an einem neuen Standort geht.

Unser Team für Feuerwehrhäuser

  • Thomas Knecht, M. Eng.
    Thomas Knecht, M. Eng.Geschäftsführer

    Zertifizierter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz, Experte für abwehrenden Brandschutz. Früher Brandoberinspektor und Einsatzleiter am Flughafen Frankfurt.

  • Prof. Dipl.-Ing. Reinhard Ries
    Prof. Dipl.-Ing. Reinhard RiesSenior Consultant

    Direktor der Branddirektion Frankfurt am Main von 1993 bis 2018, früher Berater der Bundesregierung. Auf Wunsch in Ihrem Projekt.

  • Andreas Sauer
    Andreas SauerLeitung Kompetenzcenter abwehrender Brandschutz

    Sachverständiger im abwehrenden Brandschutz, leitet das Team der Bedarfsplanung.

  • Rainer Schulz
    Rainer SchulzFachprojektleitung

    Analysen, Konzepte und Maßnahmen für öffentliche Feuerwehren und Werkfeuerwehren.

Häufige Fragen zu Feuerwehr­häusern

Stand: Oktober 2026 · fachlich verantwortet von Andreas Sauer, Leitung Kompetenzcenter abwehrender Brandschutz

Müssen wir für unser Feuerwehrhaus eine Gefährdungs­beurteilung haben?

Ja. Die Gemeinde ist als Träger der Feuerwehr Unternehmer im Sinne der Unfallversicherung und muss die Gefährdungen für alle Feuerwehrangehörigen beurteilen, ehrenamtliche eingeschlossen (DGUV Vorschrift 1, § 3, und DGUV Vorschrift 49, § 4). Wie man vorgeht, beschreibt die DGUV Information 205-008.

Können Sie berechnen, wo ein neues Feuerwehrhaus stehen sollte?

Ja. Wir berechnen die Fahrzeiten von heutigen und möglichen Standorten zu den Einsatzstellen der letzten Jahre und zeigen mit Isochronen auf der Karte, welche Bereiche rechtzeitig erreicht werden. Daraus wird ein Variantenvergleich, über den Ihr Gremium entscheiden kann.

Wie lange dauern Gefährdungs­beurteilung und Standortanalyse?

Für die Gefährdungsbeurteilung von bis zu drei Häusern rechnen Sie mit zwei bis drei Monaten bis zum Bericht. Je Haus gibt es eine Begehung vor Ort. Wie lange eine Standortanalyse dauert, hängt von der Zahl der Varianten ab. Den Zeitplan nennen wir Ihnen mit dem Angebot.

Was kosten Gefährdungs­beurteilung und Standortanalyse?

Das hängt vor allem von der Zahl der Feuerwehrhäuser und vom Leistungsumfang ab, also davon, ob Sie nur die Gefährdungsbeurteilung brauchen oder dazu Standortanalyse, Raumprogramm und Variantenvergleich. Die Größenordnung nennen wir Ihnen im Erstgespräch.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Nach der Beauftragung stimmen wir die Termine mit Verwaltung und Wehrführung ab. Wir begehen jedes Haus, werten aus und schicken Ihnen den Entwurf zur Durchsicht. Auf Wunsch stellen wir das Ergebnis im Ausschuss oder Gemeinderat vor.

Helfen Sie auch bei Um- und Neubau?

Ja. Wir erstellen Raumprogramm und Variantenvergleich, bewerten Flächenreserven und liefern bei Standortentscheidungen die vergaberelevanten Unterlagen.

Gibt es Fördermittel für Um- und Neubau?

Viele Länder fördern Um- und Neubauten von Feuerwehrhäusern nach eigenen Richtlinien. In Hessen muss sich die Maßnahme in der Bedarfs- und Entwicklungsplanung widerspiegeln, die Stellplätze bemisst die bis Ende 2026 geltende Richtlinie nach DIN 14092-1. In Bayern sind die Festlegungen zur Sicherheit aus DIN 14092 Teil 1, 3 und 7 zu beachten. Was in Ihrem Land gilt, prüfen wir mit.

Kostenloses Erstgespräch

Sagen Sie uns kurz, wie viele Feuerwehrhäuser Ihre Kommune hat und worum es geht. Wir melden uns mit einer ersten fachlichen Einschätzung und einem Vorschlag für das weitere Vorgehen.

  1. 30 Minuten, unverbindlich und kostenlos.
  2. Danach wissen Sie, ob eine Gefährdungsbeurteilung reicht oder ob Sie Standort und Raumprogramm gleich mitplanen sollten.

Lieber gleich sprechen? Rufen Sie uns an.

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