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Feuerwehrplan nach DIN 14095: wer ihn braucht und was drinsteht

Der Feuerwehrplan ist die Landkarte der Einsatzkräfte für Ihr Gebäude. Er zeigt auf einen Blick, wie die Feuerwehr hineinkommt, wo die Brandmeldezentrale ist und wo Gefahren lauern.

Kurz gesagt

Den Feuerwehrplan nach DIN 14095 fordert in der Regel die Bauaufsicht für Gebäude besonderer Art oder Nutzung, meist als Auflage in der Baugenehmigung. Er wird mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abgestimmt und muss mindestens alle zwei Jahre geprüft werden, nach Änderungen sofort.

Thomas Knecht

Thomas Knecht, M. Eng.
Geschäftsführer, zertifizierter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
Stand

  • DIN 14095regelt Aufbau und Inhalt des Feuerwehrplans
  • 2 JahrePrüfung mindestens in diesem Abstand
  • 4 TeileTextteil, Übersichtsplan, Geschosspläne, Sonderpläne

Wer braucht einen Feuerwehrplan?

Die Bauaufsicht kann einen Feuerwehrplan verlangen, wenn Lage, Art oder Nutzung eines Gebäudes es erfordern. Die Forderung entsteht meist im Baugenehmigungsverfahren, im Brandschutzkonzept oder durch eine spätere Anordnung. Typisch ist sie bei Sonderbauten wie Kliniken, Pflegeheimen, Versammlungs- und Verkaufsstätten, bei größeren Industriebauten und bei Gebäuden mit Brandmelde- oder Löschanlage.

Ob Sie einen brauchen, steht in Ihren Genehmigungsunterlagen. Fehlt der Plan, obwohl er gefordert ist, fällt das spätestens bei der nächsten Brandverhütungsschau auf.

Woraus besteht er?

  • Textteil mit allgemeinen Objektinformationen, Ansprechpartnern und Besonderheiten
  • Übersichtsplan mit Zufahrten, Zugängen, Aufstellflächen, Löschwasser und Brandmeldezentrale
  • Geschosspläne mit Brandabschnitten, Treppenräumen, Absperrungen und Gefahrenstellen
  • Sonderpläne, etwa für Rauchabzug, Löschwasser, Gefahrstoffe oder die Umgebung

Was genau hinein muss, in welchem Format und wie oft er gedruckt wird, legt zusätzlich das Merkblatt der zuständigen Brandschutzdienststelle fest. Das unterscheidet sich von Feuerwehr zu Feuerwehr.

Feuerwehrplan und Laufkarten

Gibt es eine Brandmeldeanlage, braucht die Feuerwehr zusätzlich Feuerwehrlaufkarten. Sie zeigen für jede Meldergruppe den Weg von der Brandmeldezentrale zum auslösenden Melder und liegen an der Zentrale. Erstellt werden sie nach DIN 14675 und den Vorgaben der Feuerwehr.

Wie oft wird geprüft?

Feuerwehrpläne sind mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen, nach baulichen oder organisatorischen Änderungen sofort. Ein geänderter Plan geht erneut an die Brandschutzdienststelle. Pläne nach einer älteren Fassung der Norm werden bei der Revision meist neu aufgebaut.

Rechtsgrundlagen und Regeln

  • DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen
  • DIN 14675 Brandmeldeanlagen, Aufbau und Betrieb (Feuerwehrlaufkarten)
  • Landesbauordnung und Auflagen der Baugenehmigung
  • Merkblatt der zuständigen Brandschutzdienststelle

Dieser Beitrag gibt einen fachlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Landesrecht und Auflagen aus Ihrer Baugenehmigung können abweichen.

Häufige Fragen

Gehört der Feuerwehrplan zum Bauantrag?

Nein, er ist keine Bauvorlage. Er wird meist als Auflage gefordert und muss vor der Nutzung oder zu einem festgelegten Termin vorliegen.

Wie lange dauert die Erstellung?

Bei uns in der Regel vier bis sechs Wochen ab Beauftragung, wenn die Unterlagen vollständig sind. Die Freigabe durch die Brandschutzdienststelle kommt dazu.

Thomas und Steffi Knecht, Geschäftsführung, im EHBS-Polo

Wir erstellen Ihren Feuerwehrplan.

Nach DIN 14095 und dem Merkblatt Ihrer Feuerwehr, gedruckt und laminiert. Die Einreichung bei der Brandschutzdienststelle übernehmen wir auf Wunsch.