KRITIS-Dachgesetz · Brandschutz nach § 13

Brandschutz für KRITIS-Anlagen. Mit 25 Jahren Erfahrung aus der Gefahrenabwehr.

Das KRITIS-Dachgesetz gilt seit dem 17. März 2026. Betreiber kritischer Anlagen müssen vorsorgen gegen alles, was ihre Anlage stilllegen kann. Ein Brand gehört dazu. Thomas Knecht, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz, bewertet Ihre Anlage nach § 13 KRITISDachG. An seiner Seite steht Prof. Reinhard Ries, 25 Jahre Direktor der Branddirektion Frankfurt am Main.

Oder erst selbst prüfen: KRITIS-Schnellcheck Brandschutz in fünf Minuten

  • § 13Brandschutz bewertet nach jedem Maßnahmenfeld des Gesetzes
  • 25 Jahreleitete Prof. Ries die Branddirektion Frankfurt am Main
  • über 500Projekte in Industrie und Sonderbau
Thomas Knecht und Prof. Reinhard Ries im Gespräch über einen Plan
Thomas Knecht und Prof. Reinhard RiesIhr Team für den Brandschutz-Check

Ein Auszug aus
unserem Kundenkreis

Carl ZeissLufthansa SeeheimBankhaus MetzlerAlnaturaSchwarz ProduktionEuropa-ParkGoldbeckDrees & SommerHyundai Engineering & Construction
Im Video, 52 Sekunden

„Sind Sie auf den Ernstfall vorbereitet?“

Thomas Knecht erklärt, was das KRITIS-Dachgesetz für Betreiber bedeutet und wie wir gemeinsam mit Prof. Ries Gefährdungen analysieren.

  • Was KRITIS ist und warum es im Ernstfall funktionieren muss
  • Welche Anforderungen das Gesetz an Brandschutz, Notfallpläne und Gefahrenabwehr stellt
  • Was passiert, wenn Schutzkonzepte fehlen
Thomas Knecht, M.Eng.
Ihr Ansprechpartner für KRITIS

Thomas Knecht, M.Eng.

Geschäftsführer von EHBS Ingenieure, Master of Engineering im vorbeugenden Brandschutz und zertifizierter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz. Über 25 Jahre Erfahrung, auch aus Werkfeuerwehr und Flughafenfeuerwehr.

Er leitet den Brandschutz-Check für KRITIS-Anlagen, begeht Ihre Anlage und bewertet, was baulich, technisch und organisatorisch stimmen muss, damit ein Brand klein bleibt. Vom ersten Gespräch bis zur Vorstellung der Ergebnisse bei Ihrer Geschäftsleitung ist er Ihr Ansprechpartner.

Prof. Ries stellt sich vor, 60 Sekunden
An seiner Seite: unser Senior Consultant

Prof. Dipl.-Ing. Reinhard Ries

Wenn eine kritische Anlage brennt, entscheidet die Vorbereitung des Betreibers, wie lange die Versorgung ausfällt. Reinhard Ries hat solche Lagen jahrzehntelang als Einsatzleiter geführt. Diese Erfahrung bringt er in unsere Bewertung ein.

  1. 1993 bis 2018

    Direktor der Branddirektion Frankfurt am Main

    1.000 hauptamtliche und 1.500 ehrenamtliche Einsatzkräfte. Verantwortlich für die Gefahrenabwehr in einer Stadt mit Großflughafen, Finanzzentrum und dem größten Rechenzentrumsstandort Deutschlands, dazu mehr als 1.500 Groß- und Sonderbauten.

  2. Bund

    Arbeitsgruppen des Bundes zu Blackout-Szenarien

    In mehreren Arbeitsgruppen auf Bundesebene hat er Strategien für den großflächigen Blackout mit erarbeitet. Dazu kommen der Katastrophenschutz bei Hochwasser, Starkregen und Waldbränden und ein mobiles Hochwasserschutzsystem, das er mit auf den Weg gebracht hat.

  3. Einsatz

    Einsatzleiter im In- und Ausland

    Großschadenslagen, bei denen viele Stellen gleichzeitig zusammenarbeiten müssen.

  4. Verbände und Lehre

    Vorstand der vfdb, Honorarprofessor an der TU Darmstadt

    Früher im Vorstand der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes und Vorsitzender der Bundesgruppe Berufsfeuerwehr im Deutschen Feuerwehrverband. Architekt und Diplom-Ingenieur.

  5. Heute

    Senior Consultant bei EHBS Ingenieure

    Er begleitet den Brandschutz-Check für KRITIS-Anlagen mit seiner Erfahrung aus der Gefahrenabwehr.

Wir haben uns auf das KRITIS-Dachgesetz vorbereitet

In einem Workshop hat Prof. Ries mit Thomas Knecht und dem Team von EHBS Ingenieure die Sektoren, Schwellenwerte und Pflichten des neuen Gesetzes durchgearbeitet. Seitdem prüfen Ingenieure, Sachverständige und Brandschutzbeauftragte nach derselben Systematik.

Prof. Reinhard Ries vor dem Bildschirm mit dem Titel Sektoren und Branchen KRITIS
Thomas Knecht und Prof. Reinhard Ries prüfen einen Plan
Prof. Reinhard Ries mit einem Ingenieur am Tablet
Moderationskarten mit den Begriffen KRITIS und Maßnahme

Zaun, Kamera und IT-Sicherheit stehen. Und der Brandschutz?

Die Beispiele im KRITIS-Dachgesetz kommen aus der Security. Liegenschaftsabgrenzung, hemmende Fassaden, Überwachung der Umgebung, Zutrittskontrolle. Viele Betreiber haben genau das umgesetzt, die IT-Sicherheit nach BSI-Gesetz und NIS2 läuft ohnehin seit Jahren.

Ein Brand im Trafo-, Batterie- oder Serverraum legt eine Anlage aber genauso still wie ein Einbruch oder ein Angriff auf die IT. Das Gesetz fragt nicht, woher der Ausfall kommt. Es fragt, ob Sie das Risiko bewertet und angemessen vorgesorgt haben.

Kommt es zum Ausfall, will die Aufsicht wissen, was die Geschäftsleitung getan hat. Ein Brandschutzkonzept aus der Baugenehmigung beantwortet diese Frage nicht, wenn es seit Jahren niemand mit dem heutigen Betrieb abgeglichen hat. Keine dokumentierten Mängel heißt nicht keine Mängel.

Wo der Brandschutz in § 13 steht

Das Wort Brandschutz kommt im Paragrafen nicht vor. Absatz 3 nennt Beispiele wie Objektschutz, Detektion, Alarmabläufe, Notstrom und Übungen. Genau dort liegt der Brandschutz einer Anlage, und er gehört in Risikoanalyse und Resilienzplan.

  • Abs. 3 Nr. 2a · Objektschutz

    Vorbeugender Brandschutz

    Ein Brandschutzkonzept, das zum heutigen Betrieb passt. Brandabschnitte um die kritische Technik, Löschanlagen dort, wo ein Brand den Dienst unterbricht.

  • Abs. 3 Nr. 2c · Detektionsgeräte

    Früh erkennen

    Brandmeldeanlage, Rauchansaugsysteme in Technikräumen, Aufschaltung zur Feuerwehr oder Leitstelle. Wirksam und gewartet, nicht nur vorhanden.

  • Abs. 3 Nr. 3b · Abläufe im Alarmfall

    Abläufe im Alarmfall

    Brandschutzordnung, Alarm- und Räumungsplan, Feuerwehrpläne und die Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr. Wer tut was in den ersten zehn Minuten.

  • Abs. 3 Nr. 4a · Wiederherstellung

    Betrieb aufrechterhalten

    Welche Funktion fällt bei einem Brand wo aus, wie lange, und was läuft weiter. Redundanzen räumlich getrennt, Wiederanlauf nach einem Brand vorbereitet.

  • Abs. 3 Nr. 5 · Sicherheitsmanagement

    Verantwortung klar geregelt

    Brandschutzbeauftragter, Pflichtenübertragung, Fremdfirmen und Heißarbeiten. Der Brandschutz braucht eine zuständige Person und eine dokumentierte Organisation.

  • Abs. 3 Nr. 6 · Schulung und Übung

    Personal vorbereitet

    Brandschutzhelfer, Unterweisung und Räumungsübungen. Belegt und so geplant, dass der Betrieb dabei nicht stillsteht.

Erst selbst prüfen

KRITIS-Schnellcheck Brandschutz in fünf Minuten

Wie steht Ihre Anlage in den sechs Feldern aus § 13 Abs. 3 da? Sie sehen sofort eine Ampel je Feld und die dringendsten Maßnahmen. Die vollständige Auswertung erhalten Sie als PDF.

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So läuft der Brandschutz-Check

  1. Unterlagen sichten

    Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Prüfberichte der Anlagen, Brandschutzordnung und, soweit vorhanden, Ihre bisherige Risikoanalyse.

  2. Anlage begehen

    Thomas Knecht kommt mit Ihrer Technik und Ihrer Sicherheit zusammen, bei Bedarf gemeinsam mit Prof. Ries. Wir sehen uns an, was im Betrieb tatsächlich steht, nicht nur, was genehmigt wurde.

  3. Bewerten

    Jedes Feld aus § 13 bekommt eine Ampel, von Organisationsverschulden bis Good Governance. Schutzzielorientiert und wirtschaftlich, nicht nach Maximalforderung.

  4. Für den Resilienzplan aufbereiten

    Risikoübersicht, Prioritäten und Maßnahmen mit Aufwand. Im Aufbau so, dass Sie es in Risikoanalyse und Resilienzplan übernehmen können.

Was Sie in der Hand haben

  • Statusbewertung des Brandschutzes Ihrer Anlage je Maßnahmenfeld aus § 13 Abs. 3.
  • Risikoübersicht Brand mit den Szenarien, die den Dienst unterbrechen können, und ihrer Auswirkung.
  • Prioritätenliste mit Maßnahmen, Aufwand und Reihenfolge, damit das Budget dort wirkt, wo das Risiko liegt.
  • Bausteine für den Resilienzplan, abgestimmt mit Ihren Beratern für IT und Security, wenn Sie das wünschen.
  • Umsetzung aus einer Hand, wenn gewünscht. Brandschutzplanung, Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne, externer Brandschutzbeauftragter, Schulungen und Übungen.
Thomas Knecht und Prof. Reinhard Ries geben sich die Hand
Zwei Blickwinkel

Vorbeugender Brandschutz und Einsatzerfahrung in einem Check

Thomas Knecht bewertet, ob Konzept, Technik und Organisation Ihrer Anlage einen Brand begrenzen. Prof. Ries bringt die Sicht der Einsatzleitung ein: Was braucht die Feuerwehr beim Eintreffen, und wie lange kommt die Versorgung ohne diese Anlage aus.

Zusammen ergibt das eine Bewertung, die im Resilienzplan trägt und die auch einer Aufsicht standhält.

Für Betreiber in allen KRITIS-Sektoren

Wir arbeiten für Anlagen, bei denen ein Brand nicht nur Sachschaden bedeutet, sondern die Versorgung vieler Menschen unterbricht.

  • Energie
  • Wasser und Abwasser
  • Gesundheit
  • Rechenzentren und Telekommunikation
  • Transport und Verkehr
  • Ernährung
  • Finanzen
  • Siedlungsabfall

Auch wenn Ihre Anlage unter der Schwelle bleibt, kann sich der Check lohnen. Viele NIS2-Einrichtungen und Zulieferer kritischer Betreiber werden nach demselben Maßstab gefragt.

Erfahrung dort, wo ein Ausfall keine Option ist

Viele unserer Kunden arbeiten in Sektoren, die das KRITIS-Dachgesetz nennt: Lebensmittelversorgung und Produktion, Finanzwesen, Verkehr und Gesundheit. Dazu Industrie mit eigener Werkfeuerwehr, Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie Großprojekte mit Generalunternehmern und Projektsteuerern.

Für die Werkfeuerwehr von Zeiss haben wir den Feuerwehrbedarfsplan erstellt und das betriebliche Gefahrenabwehrmanagement weiterentwickelt. Genau diese Verbindung aus Brandschutz, Organisation und Einsatz braucht ein Resilienzplan.

„Auf Grundlage eines umfassend erarbeiteten Feuerwehrbedarfsplans übernahm EHBS Knecht auch die fachliche Begleitung der Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen. Die Zusammenarbeit zeichnete sich durch höchste fachliche Kompetenz, ausgeprägte Praxisnähe und ein tiefes Verständnis für die Anforderungen einer Werkfeuerwehr im industriellen Umfeld aus.“

Logo Carl Zeiss
Christian KramerLeiter Werkfeuerwehr Carl Zeiss AG

Mitglied der vfdb und im Werkfeuerwehrverband Deutschland. 4,65 von 5 Sternen aus 66 Kundenbewertungen auf ProvenExpert und zwei weiteren Portalen.

Häufige Fragen

Ist unsere Anlage vom KRITIS-Dachgesetz erfasst?

Das hängt vom Sektor, der Anlagenart und der versorgten Bevölkerung ab. Der Regelwert liegt bei 500.000 versorgten Einwohnern je Anlage (§ 5 Abs. 2), je Sektor kann er abweichen. Die genauen Werte legt eine Verordnung des Bundesinnenministeriums fest, die noch aussteht. Das Ministerium kann eine Anlage auch unterhalb der Schwelle im Einzelfall einstufen (§ 5 Abs. 3). Sind Sie heute schon als KRITIS-Betreiber beim BSI registriert, spricht viel dafür, dass Sie auch hier erfasst sind. Im Zweifel klären wir das im ersten Gespräch.

Bis wann müssen wir handeln?

Das Gesetz gilt seit dem 17. März 2026. Die Fristen beginnen mit der Verordnung, die Anlagen und Schwellenwerte festlegt: Registrierung beim BBK drei Monate danach (§ 8), Risikoanalyse neun Monate (§ 12) und Resilienzplan zehn Monate nach der Registrierung (§ 13). Stuft das Bundesinnenministerium eine Anlage im Einzelfall als kritisch ein (§ 5 Abs. 3), laufen die Fristen ab dieser Entscheidung. Das ist knapp. Der Brandschutzteil sollte fertig sein, bevor die Risikoanalyse abgeschlossen wird, sonst fehlt er im Plan.

Welche Rolle hat Prof. Ries beim Check?

Thomas Knecht leitet den Check und ist Ihr Ansprechpartner. Prof. Ries begleitet ihn als Senior Consultant und bringt seine Erfahrung aus der Gefahrenabwehr in die Bewertung ein, zum Beispiel bei Alarmabläufen, Feuerwehrzugang und der Frage, wie lange eine Anlage nach einem Brand ausfällt.

Ersetzt der Check unsere Risikoanalyse?

Nein. Die Risikoanalyse umfasst alle Gefahren für Ihre Anlage. Der Check liefert den Teil zum Brand, bewertet und so aufbereitet, dass Sie oder Ihre Berater ihn übernehmen können.

Arbeiten Sie mit unseren Beratern für IT und Security zusammen?

Ja, das ist sogar sinnvoll. Brandmeldeanlagen, Zutritt und Gebäudeleittechnik hängen technisch zusammen, und der Resilienzplan soll aus einem Guss sein. Wir stimmen Aufbau und Begriffe mit Ihren Beratern ab.

Was kostet der Brandschutz-Check?

Das hängt von Größe und Zahl der Anlagen ab. Nach einem kurzen Gespräch und einem Blick in die Unterlagen nennen wir Ihnen einen festen Preis.

Sind Sie auch außerhalb der Region tätig?

Ja. Unser Sitz ist Bensheim an der Bergstraße, KRITIS-Anlagen betreuen wir bundesweit.

Brandschutz-Check anfragen

Schreiben Sie uns kurz, um welche Anlage es geht und wo Sie mit Risikoanalyse und Resilienzplan stehen. Thomas Knecht ruft Sie zurück.

Thomas Knecht, M.Eng.Geschäftsführer und Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz

EHBS Ingenieure. Eine Marke der EHBS Knecht GmbH & Co. KG.