Kurz gesagt
Für den Führerschein ist der Erste-Hilfe-Kurs unbegrenzt gültig, die Fahrerlaubnis-Verordnung nennt keine Frist (§ 19 FeV). Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre mit neun Unterrichtseinheiten fortgebildet (§ 26 DGUV Vorschrift 1). Ist die Frist überschritten, darf der Ersthelfer laut DGUV zunächst weiter eingesetzt werden, die Fortbildung wird zum nächstmöglichen Termin nachgeholt.

Thomas Knecht, M. Eng.
Geschäftsführer, zertifizierter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
Stand
- unbegrenztGültigkeit für den Führerschein
- 2 JahreFortbildung für betriebliche Ersthelfer
- 9 UEUmfang von Kurs und Fortbildung
Führerschein: einmal gemacht, gilt dauerhaft
Für den Führerschein brauchen Sie eine Schulung in Erster Hilfe mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 Abs. 1 FeV). Eine Frist nennt die Fahrerlaubnis-Verordnung nicht. Die Bescheinigung verfällt also nicht, auch wenn sie zehn Jahre alt ist.
Erweitern Sie später Ihre Fahrerlaubnis oder beantragen Sie sie neu, müssen Sie keinen neuen Kurs nachweisen, wenn Sie schon einmal eine solche Schulung gemacht haben (§ 19 Abs. 2 FeV). Ganz befreit sind unter anderem Ärztinnen und Ärzte, Gesundheitsfachberufe, Sanitäts- und Rettungsdienstausbildungen sowie Rettungsschwimmer mit Abzeichen in Silber oder Gold (§ 19 Abs. 3 FeV).
Betriebliche Ersthelfer: alle zwei Jahre auffrischen
Im Betrieb ist das anders. Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass seine Ersthelfer in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden, und er muss sich die Nachweise vorlegen lassen (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1). Die Fortbildung ist ein Erste-Hilfe-Training mit neun Unterrichtseinheiten, also wieder ein Tag.
Aus- und Fortbildung macht eine Stelle, die vom Unfallversicherungsträger ermächtigt ist (DGUV Grundsatz 304-001). Ein Kurs bei einer Fahrschule oder einem reinen Führerschein-Anbieter zählt für den Betrieb nur, wenn diese Stelle auch ermächtigt ist. Fragen Sie im Zweifel vor der Buchung nach.
Frist überschritten, was jetzt?
Liegt die letzte Aus- oder Fortbildung länger als zwei Jahre zurück, darf der Ersthelfer laut DGUV zunächst weiter eingesetzt werden. Die Fortbildung muss dann zum nächstmöglichen Termin nachgeholt werden. Einen ganzen Ausbildungskurs verlangt die DGUV dafür nicht. Einzelne Unfallversicherungsträger können eigene Vorgaben haben, im Zweifel fragen Sie dort nach.
So behalten Sie die Fristen im Griff
Die meisten Betriebe verlieren den Überblick nicht bei der Ausbildung, sondern zwei Jahre später. Bewährt hat sich:
- eine Liste aller Ersthelfer mit dem Datum der letzten Schulung, die eine Person verantwortet,
- die Fortbildung rund drei Monate vor Ablauf einplanen, damit noch ein Termin frei ist,
- Schichten, Urlaub und Krankheit mitdenken und lieber doppelt so viele Ersthelfer ausbilden wie vorgeschrieben,
- Ersthelfer, die zugleich Brandschutzhelfer sind, im Kombikurs an einem Tag auffrischen.
Wie viele Ersthelfer Ihr Betrieb braucht, steht im Beitrag Betriebliche Ersthelfer: wie viele, wie oft, wer zahlt?.
Wer bezahlt die Auffrischung?
Für betriebliche Ersthelfer trägt der Unfallversicherungsträger die Lehrgangsgebühren, also Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Abgerechnet wird direkt über die ermächtigte Ausbildungsstelle. Die Arbeitszeit Ihrer Beschäftigten trägt der Betrieb. Den Kurs für den Führerschein bezahlen Sie selbst.
Rechtsgrundlagen und Regeln
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 19
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 26
- DGUV Grundsatz 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“
- DGUV, Fragen und Antworten zur Ersten Hilfe, Frage 1.4
Dieser Beitrag gibt einen fachlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Landesrecht und Auflagen aus Ihrer Baugenehmigung können abweichen.
Häufige Fragen
Kann ein Erste-Hilfe-Kurs verfallen?
Für den Führerschein nicht. Für betriebliche Ersthelfer gilt die Schulung in der Regel zwei Jahre, danach steht die Fortbildung an.
Wie lange ist die Bescheinigung vom Erste-Hilfe-Kurs gültig?
Für die Führerscheinstelle unbegrenzt. Im Betrieb zählt das Datum der letzten Aus- oder Fortbildung, von dort an rechnet die Zwei-Jahres-Frist.
Wie oft müssen Ersthelfer zur Auffrischung?
In der Regel alle zwei Jahre, mit neun Unterrichtseinheiten bei einer ermächtigten Stelle.
Gilt der Kurs bei EHBS auch für den Führerschein?
Ja. Es ist derselbe Kurs. Die Bescheinigung können Sie im Betrieb und bei der Führerscheinstelle vorlegen.
Kann die Fortbildung bei uns im Betrieb stattfinden?
Ja. Ab 12 Teilnehmern kommen wir zu Ihnen, im Umkreis von etwa 100 Kilometern um Bensheim. Offene Kurse laufen regelmäßig in Bensheim.

Fortbildung für Ihre Ersthelfer planen?
Offen in Bensheim oder bei Ihnen im Betrieb ab 12 Teilnehmern, abgerechnet über Ihre Berufsgenossenschaft.
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