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Brandschutz­helfer: wie viele braucht Ihr Betrieb?

Brandschutzhelfer löschen Entstehungsbrände, bevor sie groß werden, und helfen bei der Evakuierung. Jeder Arbeitgeber muss sie benennen.

Kurz gesagt

Mindestens 5 Prozent der Beschäftigten müssen Brandschutzhelfer sein, mehr bei erhöhter Brandgefährdung, vielen Personen oder großer Ausdehnung. Die genaue Zahl legt die Gefährdungsbeurteilung fest. Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit sind einzurechnen. Die Ausbildung umfasst mindestens zwei Unterrichtseinheiten Theorie und eine praktische Löschübung (ASR A2.2, Nr. 7.3).

Thomas Knecht

Thomas Knecht, M. Eng.
Geschäftsführer, zertifizierter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
Stand

  • mind. 5 %der Beschäftigten, sinnvoll sind meist deutlich mehr
  • 2 UETheorie mindestens, dazu praktische Löschübung
  • alle 2 JahreAuffrischung empfehlen wir, im Takt der Ersthelfer

Wie viele Brandschutz­helfer?

Die Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die ASR A2.2 nennt 5 Prozent der Beschäftigten als Regelwert (Nr. 7.3). Das ist die Untergrenze, nicht das Ziel. Mehr brauchen Sie bei:

  • erhöhter Brandgefährdung
  • vielen Personen im Gebäude, etwa Publikumsverkehr
  • Personen mit eingeschränkter Mobilität
  • großer räumlicher Ausdehnung

Rechnen Sie Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit und Fortbildung ein. Ein Beispiel: 120 Beschäftigte im Zweischichtbetrieb brauchen nicht 6 Brandschutzhelfer, sondern so viele, dass in jeder Schicht genug anwesend sind.

Viele Betriebe regeln die Zahl gar nicht über die Gefährdungsbeurteilung. Das ist ein echtes Defizit. Wir unterstützen Sie dabei, die Zahl und die Verteilung sauber festzulegen.

Warum sich mehr Brandschutz­helfer lohnen

Ein Brandschutzhelfer ist so etwas wie der Ersthelfer für das Feuer. Bricht ein Entstehungsbrand aus, löscht er ihn mit dem Feuerlöscher und hält den Schaden klein. Das klappt nur, wenn genug Brandschutzhelfer da sind und sie über den ganzen Betrieb verteilt arbeiten.

Ein Beispiel: Ein Betrieb mit 20 Beschäftigten erfüllt die 5 Prozent mit einem einzigen Brandschutzhelfer. Sitzt er im Büro und brennt es in einer der beiden Produktionshallen, bekommt er davon nichts mit. Beim Alarm verlässt er das Gebäude, und das Feuer wächst, bis die Feuerwehr kommt. Die braucht oft zehn Minuten oder länger, dann ist es meist zu spät.

Was mit einem Feuerlöscher gelöscht wird, kann sich nicht zum Großbrand entwickeln. Jeder zusätzliche Brandschutzhelfer ist deshalb eine Investition in die Sicherheit Ihrer Beschäftigten und in einen Betrieb, der ohne Unterbrechung weiterläuft.

Was umfasst die Ausbildung?

Die Theorie dauert mindestens zwei Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten bei normaler Brandgefährdung, etwa im Büro. Bei erhöhter Gefährdung braucht es mehr. Inhalte sind die Grundzüge des Brandschutzes, die Brandschutzorganisation im Betrieb mit Brandschutzordnung, die Brandklassen, die Gefahren durch Brände und das Verhalten im Brandfall (DGUV Information 205-023).

Die praktische Löschübung ist Pflicht. Jeder Teilnehmer löscht selbst, erfahrungsgemäß fünf bis zehn Minuten pro Person. Für die Erstausbildung empfiehlt die DGUV eine Übung am echten Feuer. Bei der Fortbildung ist unser VR-Löschtrainer eine gute Alternative, ganz ohne Feuer und Rauch.

Wann wird die Ausbildung wiederholt?

Das Intervall legt der Arbeitgeber über die Gefährdungsbeurteilung fest. Vorgesehen ist eine Wiederholung der Löschübung alle zwei bis fünf Jahre, bei wesentlichen Änderungen im Betrieb früher. Wir empfehlen alle zwei Jahre, im selben Takt wie bei Ihren Ersthelfern. Davon unabhängig gilt für alle Beschäftigten die jährliche Brandschutzunterweisung.

Rechtsgrundlagen und Regeln

  • ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, Nr. 7.2 und 7.3
  • DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“
  • DGUV Fachbereich AKTUELL FBFHB-026 „Hinweise zur sicheren Durchführung von praktischen Löschübungen“

Dieser Beitrag gibt einen fachlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Landesrecht und Auflagen aus Ihrer Baugenehmigung können abweichen.

Häufige Fragen

Zählen Auszubildende und Teilzeitkräfte mit?

Ja, maßgeblich sind die Personen, die tatsächlich im Betrieb sind. Entscheidend ist, dass zu jeder Zeit genug ausgebildete Brandschutzhelfer anwesend sind.

Geht die Ausbildung auch bei uns im Betrieb?

Ja. Wir schulen inhouse mit Theorie und Löschübung auf Ihrem Gelände. Zur Fortbildung bringen wir den VR-Löschtrainer mit, der ohne Feuer auskommt und in jeden Schulungsraum passt.

Thomas und Steffi Knecht, Geschäftsführung, im EHBS-Polo

Wir schulen Ihre Brandschutz­helfer.

In Bensheim oder bei Ihnen im Betrieb, zur Fortbildung auch im VR-Löschtrainer.