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Brandschutz­ordnung: Teil A, B und C einfach erklärt

Die Brandschutzordnung regelt, wie sich Menschen in Ihrem Betrieb verhalten, damit kein Brand entsteht und im Ernstfall jeder weiß, was zu tun ist.

Kurz gesagt

Jeder Arbeitgeber muss seine Brandschutzmaßnahmen schriftlich festlegen und bekannt machen (ASR A2.2, Nr. 7.1). Bewährt ist dafür die Brandschutzordnung nach DIN 14096: Teil A als Aushang für alle Personen im Gebäude, Teil B für alle Beschäftigten, Teil C für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.

Thomas Knecht

Thomas Knecht, M. Eng.
Geschäftsführer, zertifizierter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
Stand

  • 3 TeileA für alle Personen, B für Beschäftigte, C für Personen mit Brandschutzaufgaben
  • jährlichUnterweisung aller Beschäftigten im Brandschutz, ASR A2.2 Nr. 7.2
  • 2.000 m²ab dieser Fläche ist sie im Industriebau immer Pflicht

Wer braucht eine Brandschutz­ordnung?

Die ASR A2.2 verlangt von jedem Arbeitgeber, die Maßnahmen gegen Entstehung und Ausbreitung von Bränden festzulegen und den Beschäftigten bekannt zu machen. Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 nennt die ASR als Beispiel dafür. Sie ist kein Gesetz, aber der Weg, den Behörden, Versicherer und Berufsgenossenschaften kennen und erwarten.

Grundsätzlich ist die Brandschutzordnung eine Forderung aus dem Arbeitsschutz, deshalb die ASR. Sie kann aber auch aus dem Bauordnungsrecht kommen, etwa für Industriebauten ab 2.000 m² Grundfläche, für Verkaufsstätten oder Versammlungsstätten. Und sie kann sich einfach aus dem Brandschutzkonzept oder der Baugenehmigung ergeben.

Was gehört in welchen Teil?

Aufbau nach DIN 14096 und ASR A2.2 Nr. 7.1
TeilFür wenInhaltForm
AAlle Personen im Gebäude, auch BesucherKurze Verhaltensregeln: Brände verhüten, Brand melden, in Sicherheit bringen, LöschversuchAushang, eine Seite
BAlle BeschäftigtenBrandverhütung im Betrieb, Alarmierung, Verhalten im Brandfall, Flucht- und Rettungswege, SammelstelleAusgelegt oder elektronisch zugänglich
CPersonen mit besonderen Brandschutzaufgaben, etwa Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und HaustechnikAufgaben von Brandschutzbeauftragten, Evakuierungshelfern und Vorgesetzten, Zusammenarbeit mit der FeuerwehrGegen Nachweis bekannt gemacht

Wann muss Teil A aushängen?

Teil A muss an gut zugänglicher Stelle aushängen, wenn mindestens einer dieser Punkte zutrifft (ASR A2.2, Nr. 7.1 Abs. 2):

  • Die Brandgefährdung ist erhöht.
  • Ein Flucht- und Rettungsplan ist vorgeschrieben.
  • Es kommen häufig Besucher oder Fremdfirmen ins Haus, vor allem unbegleitet.

Statt eines eigenen Aushangs dürfen die Regeln für das Verhalten im Brandfall auch auf dem Flucht- und Rettungsplan stehen.

Wie bleibt sie aktuell?

Eine Brandschutzordnung ist nur so gut wie ihr letzter Stand. Ändern sich Gebäude, Nutzung, Ansprechpartner oder Alarmierung, muss sie angepasst werden. Wir empfehlen, sie mindestens alle zwei Jahre zu prüfen. Im Industriebau sind die Beschäftigten mindestens alle zwei Jahre über sie zu belehren (Industriebaurichtlinie), in allen Betrieben gilt die jährliche Brandschutzunterweisung nach ASR A2.2.

Rechtsgrundlagen und Regeln

  • ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, Nr. 7.1 und 7.2
  • DIN 14096:2014-05 Brandschutzordnung, Regeln für das Erstellen und das Aushängen
  • Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL)
  • Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVKVO) und Muster-Versammlungsstättenverordnung

Dieser Beitrag gibt einen fachlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Landesrecht und Auflagen aus Ihrer Baugenehmigung können abweichen.

Häufige Fragen

Kann ich eine Vorlage aus dem Internet nehmen?

Für Teil A geht das oft, wenn Sie Notruf, Sammelstelle und Ansprechpartner eintragen. Teil B und C müssen zu Ihrem Gebäude und Ihrer Organisation passen. Eine kopierte Fassung, die auf Ihren Betrieb nicht zutrifft, hilft im Ernstfall niemandem und fällt bei der nächsten Prüfung auf.

Wer erstellt die Brandschutz­ordnung?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Erstellen kann sie eine fachkundige Person, häufig der Brandschutzbeauftragte. Wir erstellen Brandschutzordnungen als Teil der Betreuung oder als einzelne Leistung.

Thomas und Steffi Knecht, Geschäftsführung, im EHBS-Polo

Wir erstellen Ihre Brandschutz­ordnung.

Passend zu Gebäude, Nutzung und Organisation, mit Aushang Teil A und Unterweisung Ihrer Beschäftigten.