Kurz gesagt
Pflicht ist ein Brandschutzbeauftragter zum Beispiel in Industriebauten mit mehr als 5.000 m² Grundfläche und in Verkaufsstätten über 2.000 m² Verkaufsfläche, außerdem immer dann, wenn Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder Versicherer ihn fordern. Die Ausbildung umfasst mindestens 64 Unterrichtseinheiten, die Fortbildung mindestens 16 Einheiten innerhalb von drei Jahren (DGUV Information 205-003).

Thomas Knecht, M. Eng.
Geschäftsführer, zertifizierter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
Stand
- 5.000 m²Industriebau: ab dieser Grundfläche Pflicht nach Industriebaurichtlinie
- 64 UEMindestumfang der Ausbildung nach DGUV Information 205-003
- 16 UEFortbildung innerhalb von drei Jahren
Wann ist er Pflicht?
Die Pflicht ergibt sich aus dem Baurecht und aus Verträgen, nicht aus dem Arbeitsschutzgesetz. Die wichtigsten Fälle:
- Industriebauten mit mehr als 5.000 m² Grundfläche (Muster-Industriebaurichtlinie)
- Verkaufsstätten über 2.000 m² Verkaufsfläche (Muster-Verkaufsstättenverordnung)
- Sonderbauten, wenn Brandschutzkonzept oder Baugenehmigung es als Auflage festlegen
- Verträge mit Versicherern, Kunden oder Lieferanten, die einen Brandschutzbeauftragten verlangen
Die Länder haben die Musterregeln teils angepasst übernommen. Wo kein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben ist, kann er bei erhöhter Brandgefährdung trotzdem zweckmäßig sein, das sieht auch die ASR A2.2 so.
Was macht ein Brandschutzbeauftragter?
Die DGUV Information 205-003 beschreibt die Aufgaben ausführlich. Im Alltag heißt das vor allem:
- den Betrieb regelmäßig begehen und Mängel melden, bis sie behoben sind
- Brandschutzordnung erstellen und fortschreiben
- Evakuierungsübungen planen und durchführen
- Brandschutzhelfer ausbilden und Beschäftigte unterweisen
- bei Umbauten, neuen Anlagen und Nutzungsänderungen beraten
- Ansprechpartner für Behörde, Feuerwehr und Versicherer sein
Die Verantwortung bleibt beim Unternehmer. Der Brandschutzbeauftragte sorgt dafür, dass der Unternehmer sie nachweisbar erfüllen kann.
Ausbildung und Fortbildung
Wer intern Brandschutzbeauftragter wird, braucht eine Ausbildung von mindestens 64 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten mit Prüfung. Danach sind mindestens 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung innerhalb von drei Jahren nötig. DGUV Information 205-003, vfdb-Richtlinie 12-09/01 und VdS 3111 beschreiben diese Ausbildung gleichlautend.
Intern oder extern?
Die DGUV Information 205-003 lässt auch externe Brandschutzbeauftragte zu. Wichtig sind eine nachgewiesene Qualifikation und eine vertraglich geregelte Einbindung in den Betrieb. In der Praxis spricht viel dafür: 64 Unterrichtseinheiten sind ein Crashkurs Brandschutz. Gespräche mit Behörden und Versicherern, die Ausbildung von Brandschutzhelfern und tragfähige Vorschläge für die Geschäftsführung lernt man dort nicht. Ein externer Brandschutzbeauftragter bringt Erfahrung aus vielen Betrieben mit, bildet sich laufend fort und ist je nach Risiko auch Fachplaner oder Sachverständiger. Mehr dazu auf unserer Seite Betrieblicher Brandschutz.
Rechtsgrundlagen und Regeln
- Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL, Mai 2019)
- Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVKVO)
- DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ (Dezember 2020)
- ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
- VdS 3111 und vfdb-Richtlinie 12-09/01
Dieser Beitrag gibt einen fachlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Landesrecht und Auflagen aus Ihrer Baugenehmigung können abweichen.
Häufige Fragen
Muss der Brandschutzbeauftragte schriftlich bestellt werden?
Ja, die DGUV Information 205-003 sieht eine schriftliche Bestellung mit Aufgaben und Befugnissen vor. Das ist auch Ihr Nachweis gegenüber Behörde und Versicherer.
Wie viele Stunden braucht ein externer Brandschutzbeauftragter?
Das hängt von Größe, Nutzung und Zustand Ihres Betriebs ab. Wir legen den Umfang nach der ersten Begehung fest, Sie zahlen nur die Stunden, die Ihr Betrieb tatsächlich braucht.

Wir übernehmen das für Sie.
Als externer Brandschutzbeauftragter aus Bensheim, mit festen Begehungen, Mängelverfolgung und einem Ansprechpartner.