EHBS Knecht in Bensheim

Wir bringen Licht in den Fachbegriff-Dschungel

In unserem praktischen EHBS-Wiki können Sie nach und nach alle gängigen Fachbegriffe rund um die Themen Brandschutz, Arbeitssicherheit, Sicherheitstechnik und Erste Hilfe nachschlagen.

Die relevantesten Arbeitsstättenrichtlinien, welche den Brandschutz betreffen sind:

  • ASR A1.3 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen
  • ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände
  • ASR A2.3 – Flucht- und Rettungswege

Werden alle Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinien umgesetzt so zählt die Unschuldsvermutung im Falle eines Schadens. Bei Abweichungen kommt es juristisch gesehen zu einer Beweislastumkehr für den Arbeitgeber. Bei einem Schaden muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die getroffenen Maßnahmen geeignet waren, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

In der Praxis kommt es bei folgenden Punkten häufig zu Abweichungen, welche eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich machen:

  • Verwendung “alter” Symbole für Feuerlöscher und Rettungswege
  • Aufschlagrichtung von “Fluchttüren” entgegen der Fluchtrichtung
  • fehlende Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten
  • Montagehöhe von Feuerlöschern über 1,20m Griffhöhe
  • und vieles mehr

Er überwacht die Einhaltung sämtlicher Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes im Unternehmen. Diese verantwortungsvolle Aufgabe kann auch an einen externen Brandschutzbeauftragten vergeben werden. Somit bindet der Unternehmer keine wichtigen internen Ressourcen und spart zudem noch Zeit und Geld für die Aus- und Weiterbildung. Die Verantwortung des organisatorischen Brandschutzes liegt immer bei dem verantwortlichen Betreiber einer Einrichtung oder eines Unternehmens.

Eine Brandschutzordnung ist eine auf eine Arbeitsstätte zugeschnittene Zusammenstellung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall und ist in jeder Arbeitsstätte vorgeschrieben. Sie besteht grundsätzlich aus den Teilen A, B und C. Die Notwendigkeit zur Aufstellung einer Brandschutzordnung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz sowie aus Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung. Für bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung kann die Brandschutzordnung zusätzlich durch das Baurecht gesetzlich vorgeschrieben sein.

Die Brandschutzordnung muss stets auf einem aktuellen Stand gehalten werden und ist mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person zu überprüfen.

Jedes bestehende oder neu zu errichtende Gebäude ist durch seine Nutzung einem gewissen Brandrisiko ausgesetzt. Um das Risiko, sowie die Schäden im Brandfall so gering wie möglich zu halten, ist in einigen Fällen die Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes empfohlen und auch vorgeschrieben. Die Pflicht zur Erstellung eines Brandschutzkonzeptes besteht vor allem bei Gebäuden besonderer Art und Nutzung, wie beispielsweise Industriebauten, Versammlungsstätten, Schulen, Hotels, Kliniken, uvm.

Grundlage für die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes bildet die Schutzzielformulierung in der Landesbauordnung:

“Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.”

Eine CO2-Löschanlage ist eine Art Feuerlöschanlage.

Die Anlage nutzt Kohlendioxid, um Brände zu löschen, da CO2 dem Feuer den Sauerstoff entzieht.

Sie wird vor allem für Brände von EDV und elektrischen Anlagen eingesetzt.

Sie sind vielseitig einsetzbar, häufig in in Industrieanlagen, Serverräumen und Rechenzentren, Museen und Kunstgalerien, Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen.

Sie reagieren blitzschnell auf Brände und minimieren somit Schäden.

Sie verursachen weder Luftverschmutzung noch beeinträchtigen sie die Ozonschicht. Daher sind sie eine nachhaltigere Option zum Schutz von Menschen, Gebäuden und der Natur, ohne schädliche Rückstände oder Ressourcenverschwendung.

Ein Druckknopfmelder ist ein handliches Gerät, das in öffentlichen Gebäuden und Arbeitsstätten installiert ist. Im Notfall kann er benutzt werden, um Feueralarme auszulösen. Druckknopfmelder sind wichtige Teile von Brandmeldesystemen, da sie manuelle Alarmauslösung ermöglichen. Diese schnelle Reaktion kann Leben retten.

Zu finden sind sie meist in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Bürogebäuden, Fabriken und Hotels. Sie sind oft in der Nähe von Notausgängen, um eine schnelle Reaktion zu gewährleisten.

Für die richtige Evakuierung gibt es das Evakuierungskonzept.

In Gefahrensituationen sind klare Regeln definiert, um Schäden zu vermeiden. Die Pläne ermöglichen sicheres und strukturiertes Verlassen von Räumen und Gebäuden.

  1. Flucht- und Rettungswege ermöglichen ein schnelles Verlassen bei Gefahrensituationen. Die Notausgänge sollten jedem bekannt sein.
  2. Man sollte einen sicheren Ort außerhalb des Gebäudes bestimmen (Sammelplatz), an dem sich alle nach einer Evakuierung versammeln können. Dieser Ort ist auf dem Flucht- und Rettungsplan zu kennzeichnen.
  3. Wähle die Notrufnummer 112. Befolge die Anweisungen der zuständigen Leitstelle. Jeder sollte wissen, wie man diese im Notfall kontaktiert.
  4. Es sollten regelmäßige Evakuierungsübungen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass jede anwesende Person den Plan versteht und umsetzen kann.

Feststellanlagen sind technische Einrichtungen. Sie halten Rauchschutz- und Brandschutztüren offen, um Fluchtwege frei zu halten und schließen sicher bei einem Brand bzw. im Falle von Rauchentwicklung.

Feststellanlagen sind mit Rauchschaltern ausgestattet. Bei Raucherkennung wird der Mechanismus der Anlage aktiviert und die Türen schließen. Bei Stromausfall schließen die Türen auch ohne Feueralarm.

versteht und umsetzen kann.

Feuerwehrpläne werden durch die Bauaufsicht im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens gefordert. Dies ist insbesondere bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung der Fall. Die Pläne dienen der Feuerwehr für eine Orientierung im Brandfall und müssen sowohl bei der Feuerwehr selbst als auch in dem jeweiligen Objekt in der Regel an der Brandmeldezentrale vorhanden sein. Sie bestehen aus einem Textteil, einem Übersichtsplan, mehreren Detail- und Sonderplänen. Grundlage für die Erstellung und Überarbeitung von Feuerwehrplänen ist die DIN 14095. Die Norm beschreibt vor allem das Aussehen und die Inhalte dieser Pläne. Die Betreiber der baulichen Anlage müssen die Pläne mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen lassen.

Flucht- und Rettungspläne sind in einem Großteil der Arbeitsstätten durch das Baurecht, insbesondere durch die Sonderbauvorschriften, gesetzlich vorgeschrieben. Die Notwendigkeit ergibt sich auch aus der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenregel ASR A1.3 sowie aus Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV 10). Für unübersichtliche Betriebsstätten und für Betriebsstätten mit Kundenverkehr müssen grundsätzlich Flucht- und Rettungspläne vorhanden sein.

Gefahrstoffe sind Stoffe und Gemische, die aufgrund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten gefährden können. Gefahrstoffe werden gemäß internationalen Standards gekennzeichnet, um Nutzer auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Dies beinhaltet Symbole, Warnhinweise und Sicherheitsempfehlungen.

Um Gefahrstoffe sicher zu handhaben, sind angemessene Lagerung und sichere Handhabungstechniken erforderlich. Ebenso die Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA).

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.

Ein Hausalarm gibt akustische und optische Signale im Gebäude, die auf potenzielle Gefahren hinweisen, wie z.B. Sirenen, Glocken, Blitzleuchten und Blinklichter. Ein Beispiel für die Verwendung sind Schulen, in denen die Schulglocke für den Hausalarm eingesetzt werden kann. Als optische Signalgeber kommen Blitzleuchten und Blinklichter zum Einsatz.

Sie dienen der Alarmierung von Personen in Gebäuden vor einer Gefahr und somit der Räumung des betreffenden Gebäudes. Sie haben geringere Anforderungen, als es bei Brandmeldeanlagen und deren Normen üblich ist.

Brandschutzeinrichtungen sind lebensrettend, wenn diese richtig funktionieren! Die regelmäßige Wartung stellt sicher, dass im Notfall alles reibungslos funktioniert. Auf eine rechtssichere Dokumentation sollte hierbei geachtet werden.

 

Feuerlöscher

Alle 2 Jahre

Rauchmelder

Jährliche Prüfung

Rauch- & Wärmeabzüge

Jährliche Inspektion

Brandschutztüren

Jährliche Inspektion

Notbeleuchtung

Alle 3 Jahre

Laufkarten für die Feuerwehr werden durch die Bauaufsicht im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens insbesondere dann gefordert, wenn das Gebäude über eine Brandmelde- oder Löschanlage verfügt. Dies ist insbesondere bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung der Fall. Die Laufkarten dienen der Feuerwehr für das zügige Auffinden des ausgelösten Brandmelders und müssen in dem jeweiligen Objekt in der Regel an der Brandmeldezentrale beziehungsweise der Feuerwehr-Informations-Zentrale vorhanden sein. Für jeden Brandmelder ist in der Regel eine eigene Laufkarte erforderlich. Grundlage für die Erstellung und Überarbeitung von Laufkarten ist die DIN 14675 (Brandmeldeanlagen). Die Norm beschreibt vor allem das Aussehen und die Inhalte der Laufkarten. Die Betreiber der baulichen Anlage müssen die Laufkarten mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen lassen.

Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) wird als maschinelle Rauchabzugsanlage – kurz MRA – bezeichnet, wenn sie über einen motorisierten Antrieb wie Ventilatoren verfügt. Die Hauptaufgabe der MRA besteht darin, im Falle eines Brandes die gefährlichen Rauchgase und Wärme zügig aus dem Gebäude abzuführen.

Die Vorteile:

  • Volumenstarke Entrauchung beginnt bereits in der Brandanfangsphase, also in der Flucht- und Evakuierungsphase
  • hohe Wirksamkeit auch bei Schwelbränden und Bränden in großflächigen oder hohen Gebäudeteilen mit geringen Brandlasten

Optimale Anwendungsbereiche:

  • Ein- und mehrgeschossige Gebäude
  • Untergeschosse und innenliegende Räumlichkeiten ohne direkte Verbindung zu Außenwänden
  • Baulich zusammenhängende Räumlichkeiten, wie zum Beispiel Verkaufsflächen über mehrere Stockwerke

 

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Alle Ausgänge, die im Verlauf von Fluchtwegen sind, bezeichnet man als Notausgänge.

Notausgänge müssen jederzeit leicht und ohne fremde Hilfsmittel zu öffnen sein, dürfen nicht verstellt oder eingeengt werden. Außerdem müssen sie eindeutig erkennbar oder sonst gekennzeichnet sein.

Schon gewusst? Die lichte Mindesthöhe des Hauptfluchtweges soll mindestens 2,10 m betragen und darf 2,00 m nicht unterschreiten. Die lichte Mindesthöhe von Durchgängen und Türen im Verlauf von Hauptfluchtwegen, z. B. Türen von Notausgängen, soll mindestens 2,10 m betragen und darf 1,95 m nicht unterschreiten.

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In Gebäuden mit hoher Panikgefahr müssen Paniktürverschlüsse installiert werden, die eine sichere Flucht ermöglichen. Der Verschluss sichert die Tür, indem Sperrelemente durch die Betätigungsstange aktiviert werden.

Paniktürverschluss mit Griffstange: Die Griffstange eines Paniktürverschlusses ist die auslösende horizontale Stange, die zwischen zwei Schwenkarmen befestigt wird und in Fluchtrichtung bewegt wird.

Paniktürverschluss mit Druckstange: Die Druckstange ist die auslösende horizontale Betätigungsstange eines Paniktürverschlusses. Sie ist Teil eines Gestells o. einer anderen Montageeinheit und wird in Fluchtrichtung bewegt.

Elektrische Paniktürverschlüsse: Elektrisch gesteuerte Paniktürverschlüsse (auch Paniktüranlage o. Paniktürsystem) ermöglichen die Steuerung von Paniktüren über die elektrische Verriegelung, den Auslöser und die Steuereinheit.

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Bei Rauchwarnmeldern – umgangssprachlich Rauchmelder genannt – handelt es sich um automatische Brandmelder, die sowohl physikalische als auch chemische Kenngrößen zur Erkennung von Bränden nutzen. Sie detektieren zum Beispiel Verbrennungs- und Pyrolyseprodukte. Unter dem Mindestschutz versteht man, dass man für minimalen Brandschutz je einen Rauchwarnmelder in Räumen, in denen geschlafen wird sowie einen im Flur (Fluchtweg) installiert. Diese teils gesetzlichen Vorschriften können je nach Bundesland abweichen. Weitere Informationen dazu gibt es hier. Wichtig ist, dass die Rauchwarnmelder an der Decke installiert werden.

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Bei einer Verbrennung entsteht Rauch, wenn feste oder flüssige Teilchen wie Ruß, Asche oder Wasserdampf mitgerissen werden. Qualm ist dichter Rauch, der auch Pyrolyseprodukte in Nebelform enthalten kann. Die meisten Materialien erzeugen bei der Verbrennung Rauch oder Qualm in einem vielfach größeren Volumen. Diese Volumenvergrößerung ist im baulichen Brandschutz relevant und muss berücksichtigt werden. Bei Bränden sind es in erster Linie die Nebenprodukte, die lebensgefährlich auf Menschen wirken. Heiße Brandgase, Rauch und Qualm sind fast immer die Todesursache, bevor Flammen überhaupt wirksam werden können.