EHBS Knecht in Bensheim

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Brandschutzplaner prüft einen Grundrissplan mit eingezeichneten Rettungswegen

Brandschutz Fachplanung

Brandschutzkonzepte für Neubau und Bestand. Von der ersten Bewertung bis zur Abnahme mit der Bauaufsicht.

Brandschutzkonzepte für Baugenehmigung, Umbau und Betrieb

Die Abstimmung mit Bauaufsicht und Feuerwehr übernehmen wir für Sie

Schutzzielorientierte Planung, die Behörden anerkennen

Brandschutzkonzept und Fachplanung: was wir für Sie übernehmen

Ein Brandschutzkonzept für den Bauantrag ist nur der Anfang. Ob ein Gebäude dauerhaft nutzbar bleibt, zeigt sich erst danach: im laufenden Betrieb, wenn die Versicherung genauer hinschaut, wenn der Arbeitsschutz greift.

Wir begleiten Sie von der Planung bis zur Abnahme. Unsere Fachplaner und Sachverständigen wissen von Anfang an, was Bauaufsicht, Feuerwehr und Berufsgenossenschaft fordern. So bleiben Nachforderungen aus, und Ihr Projekt gerät nicht ins Stocken.

Je früher der Brandschutz in die Planung einfließt, desto geringer der Aufwand in der Bauphase.

So entsteht Ihr Brandschutzkonzept

Schritt 1

Bestandsaufnahme

Wir sehen uns Gebäude und Nutzung an und erfassen, was brandschutztechnisch bereits vorhanden ist.

Schritt 2

Schutzzielkonzept

Wir legen fest, wie Personen im Brandfall gerettet werden und wie eine Ausbreitung des Feuers verhindert wird. Dazu gehören Rettungswege, Brandabschnitte, Löschwasser und die technische Gebäudeausrüstung.

Schritt 3

Abstimmung mit der Behörde

Wir stimmen das Konzept mit Bauaufsicht und Feuerwehr ab, bis es im Genehmigungsverfahren anerkannt ist.

Sechs Leistungen, eine Verantwortung

Wir verstehen die Erstellung von Brandschutzkonzepten als eines unserer zentralen Aufgabengebiete. Unsere Leistungen reichen von der brandschutztechnischen Bewertung von Bestandsgebäuden über die Erstellung von Brandschutzkonzepten bis hin zur fachlichen Bauleitung von Umbau- und Neubaumaßnahmen.

Unsere Sachverständigen bewerten nicht nur bauordnungsrechtliche Vorgaben, sondern beziehen die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitssicherheit bereits in der Planungsphase ein.

Die Pflicht besteht vor allem bei Gebäuden besonderer Art und Nutzung: Industriebauten, Versammlungsstätten, Schulen, Hotels, Kliniken und viele mehr.

Je früher Brandschutz und Arbeitssicherheit in die baurelevante Planung einfließen, desto weniger Kosten und Verzögerungen entstehen im weiteren Projektverlauf.

Pflicht bei Sonderbauten Typische Objekte
  • Industriebauten
  • Versammlungsstätten
  • Schulen und Kliniken
  • Hotels und Betreuungseinrichtungen
Beratungstermin anfragen

Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir ein individuelles Evakuierungskonzept, das auf die spezifischen Erfordernisse Ihres Objektes abgestimmt ist. Darauf aufbauend schulen wir Ihre Mitarbeiter als Selbsthilfekräfte.

Besondere Anforderungen bestehen in Kliniken, Betreuungseinrichtungen, Freizeitparks, Schulen und Versammlungsstätten. In den meisten Bundesländern ist die Erstellung gesetzlich vorgeschrieben.

So gehen wir vor
  • Einarbeitung in Ihre Unterlagen
  • Begehung des Objektes zur Bestandsaufnahme
  • Besprechung der Details und Rahmenbedingungen
  • Erarbeitung des Konzeptes
  • Präsentation und Nachbesprechung
  • Schulung als Brandschutz- und Evakuierungshelfer
  • Unterstützung bei Behördenterminen
Beratungstermin anfragen

Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 auf Grundlage Ihrer Grundrisspläne. Bestehende Pläne werden geprüft und bei Bedarf aktualisiert. Ohne vorhandene Pläne führen wir eine Bestandsaufnahme mit Aufmaß durch.

Gesetzlich vorgeschrieben durch Baurecht, Sonderbauvorschriften, Arbeitsstättenverordnung (ASR A1.3) und DGUV 10.

So helfen wir Ihnen
  • Begehung zur Bestandsaufnahme
  • Aufmaß für digitale Grundrisspläne
  • Erstellung der Pläne je Standort
  • Absprachen mit Bauaufsicht oder Feuerwehr
  • Lieferung mit entsprechenden Rahmen
  • Montage der gerahmten Pläne vor Ort
Beratungstermin anfragen

Wir bewerten die Dynamik von Personenströmen mittels digitaler Entfluchtungssimulation. Flucht- und Rettungswege werden optimal gestaltet, Normabweichungen bei Bestandsbauten kompensiert und die Erreichung der Schutzziele objektiv nachgewiesen.

Typische Projekte: Stadien, Festzelte, Open-Air-Events, Erlebnisbäder, Freizeitparks. Unsere Analysen dienen der Risikoprävention und der Überprüfung der Plausibilität von Evakuierungskonzepten.

Wann das sinnvoll ist
  • Hohe Besucherzahlen auf engem Raum
  • Normabweichungen im Bestand kompensieren
  • Schutzziele gegenüber der Behörde nachweisen
Beratungstermin anfragen

Wir erstellen Feuerwehrpläne nach DIN 14095. Bestehende Pläne werden geprüft und bei Bedarf aktualisiert. Die Pläne bestehen aus Textteil, Übersichtsplan sowie Detail- und Sonderplänen. Die Prüfpflicht gilt mindestens alle 2 Jahre.

So helfen wir Ihnen
  • Begehung zur Bestandsaufnahme der brandschutztechnischen Infrastruktur
  • Aufmaß für digitale Grundrisspläne
  • Abstimmung mit Bauaufsicht und Feuerwehr
  • Erstellung nach DIN 14095 und Einreichung zur Genehmigung
  • Lieferung gemäß Vorgaben der zuständigen Feuerwehr
Beratungstermin anfragen

Wir erstellen Laufkarten nach DIN 14675. Für jeden Brandmelder ist in der Regel eine eigene Laufkarte erforderlich. Sie müssen an der Brandmeldezentrale bereitliegen und mindestens alle 2 Jahre geprüft werden.

So helfen wir Ihnen
  • Begehung zur Bestandsaufnahme der vorhandenen Brandmelder
  • Aufmaß für digitale Grundrisspläne
  • Abstimmung mit Bauaufsicht und Feuerwehr
  • Erstellung nach DIN 14675 und Einreichung zur Genehmigung
  • Lieferung gemäß Vorgaben der zuständigen Feuerwehr
Beratungstermin anfragen
Luftbild des Wasserparks Rulantica in Rust

Referenzprojekt Wasserpark Rulantica in Rust

Ein Sonderbau, erweitert im laufenden Betrieb

Neue Brandabschnitte in eine bestehende, genehmigte Konzeptlogik eingepasst.

Bei der Erweiterung des Wasserparks Rulantica in Rust war von Beginn an klar: Ein Standardkonzept reicht hier nicht. Neue Gebäudeteile mussten an bestehende Brandabschnitte anschließen, mitten im laufenden Betrieb, mit Badegästen in Schwimmkleidung bei winterlichen Temperaturen. Die Bauaufsicht hat dabei jeden Schritt geprüft.

EHBS Ingenieure hat die Brandschutzfachplanung für die neuen Gebäudeteile vollständig übernommen. Der Kern der Arbeit: neue Brandabschnitte über Geschoss- und Nutzungsgrenzen hinweg konzipieren. Dazu kamen die Abstimmung der Anforderungen an Bauteile und Rettungswege und die Koordination der anlagentechnischen Maßnahmen mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

Die besondere Herausforderung: Die neuen Nutzungsbereiche mussten in eine bestehende, genehmigte Konzeptlogik passen, ohne die Genehmigungsfähigkeit der bereits realisierten Abschnitte zu gefährden. Das ging nur mit enger Abstimmung zwischen neuem und bestehendem Konzept, präzisen Schnittstellen und direktem Draht zu Bauaufsicht und Prüfsachverständigen.

GK 5Gebäudeklasse
0 m²Nutzfläche
0Abschluss
„Mit den Experten der Firma Knecht haben wir ein modernes Konzept entwickelt, um die Gäste bei winterlichen Temperaturen in Badekleidung nicht ins Freie, sondern in einen sicheren Bereich innerhalb des Gebäudes zu evakuieren.“
Rulantica Michael Kreft von ByernRulantica, Rust

Häufige Fragen zur Fachplanung

Das hängt von Ihrem Gebäude ab, von seiner Nutzung, der Personenzahl und der vorhandenen Technik.

Flucht- und Rettungspläne sind für die meisten gewerblich genutzten Gebäude Pflicht, sobald dort Beschäftigte oder Besucher unterwegs sind. Ist eine Brandmeldeanlage installiert, kommen Feuerwehrplan und Laufkarten dazu.

Ein Evakuierungskonzept wird notwendig, wenn viele Menschen gleichzeitig das Gebäude verlassen müssen oder Menschen mit Einschränkungen betroffen sind, etwa in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen.

Reicht die klassische Fluchtwegplanung bei einem sehr komplexen Gebäude nicht mehr aus, braucht es eine Entfluchtungssimulation.

Sobald ein Gebäude als Sonderbau gilt, ein Hotel etwa oder eine Industrieanlage, wird zusätzlich ein Brandschutzkonzept Pflicht: Die Standardanforderungen der Landesbauordnung reichen dann nicht mehr.

Am schnellsten klären wir das in einem kurzen Gespräch.

Fehlen diese Unterlagen oder sind sie veraltet, dauert es im Ernstfall länger, bis die Feuerwehr sich vor Ort orientiert hat.

Rechtlich vorgeschrieben sind Flucht- und Rettungspläne nach ASR A1.3 und DGUV 10, Feuerwehrpläne nach DIN 14095, Laufkarten nach DIN 14675.

Bei einer Kontrolle durch Behörden oder Versicherer wird genau das geprüft, ebenso nach einem Schadensfall. Fehlt die Unterlage oder ist sie nicht aktuell, kann das als Organisationsverschulden gewertet werden, mit Konsequenzen für Geschäftsführung und Sicherheitsbeauftragte.

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und Laufkarten nach DIN 14675 müssen mindestens alle zwei Jahre geprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.

Ändert sich am Gebäude etwas, ein Umbau, eine neue Nutzung, veränderte Fluchtwege, gilt die Prüfung sofort, unabhängig vom Zwei-Jahres-Rhythmus.

Wir übernehmen das für Sie und halten die Unterlagen aktuell.

Ein Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 richtet sich an alle Personen im Gebäude: Er zeigt Fluchtwege, Sammelplätze und Verhalten im Brandfall, damit sich Beschäftigte und Besucher selbst in Sicherheit bringen können.

Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 ist für die Feuerwehr gedacht. Er besteht aus Textteil, Übersichtsplan sowie Detail- und Sonderplänen und unterstützt den Einsatz vor Ort, etwa bei der Anfahrt oder der Wasserversorgung.

Beide Pläne ergänzen sich. Ersetzen tut der eine den anderen nicht.

Bei den meisten Gebäuden reicht die klassische Fluchtwegplanung, weil davon ausgegangen wird, dass sich Menschen im Ernstfall selbst retten können.

Bei sehr komplexen Gebäuden, hoher Besucherzahl oder ausgefallener Nutzung greift dieses Prinzip nicht mehr zuverlässig, bei Achterbahnen zum Beispiel oder großen Freizeitanlagen.

Dann simulieren wir das tatsächliche Räumungsverhalten rechnerisch und weisen nach, dass alle Personen rechtzeitig in Sicherheit gelangen. Das schafft Planungssicherheit, wo reine Erfahrungswerte nicht mehr reichen.

Wir beginnen mit einer Bestandsaufnahme des Gebäudes und seiner Nutzung. Darauf folgt das Schutzzielkonzept: Wie werden im Brandfall Personen gerettet, wie wird eine Ausbreitung des Feuers verhindert.

Berücksichtigt werden Flucht- und Rettungswege, Brandabschnitte, Löschwasserversorgung und die technische Gebäudeausrüstung. Anschließend stimmen wir das Konzept mit Bauaufsicht und Feuerwehr ab, damit es im Genehmigungsverfahren anerkannt wird.

Ablauf, Zeitrahmen und Kosten für Ihr konkretes Projekt finden Sie auf unserer Seite zum Brandschutzkonzept.

Thomas Knecht und Steffi Knecht im Büro in Bensheim

Ein Konzept, das die Behörde genehmigt. Und im Ernstfall wirklich funktioniert.

Präzision mit Herzblut, das ist unser Anspruch. Die Bauordnung schreibt eine Mindestanforderung vor, wir planen darüber hinaus. Den späteren Betrieb und die Anforderungen der Versicherer denken wir von Anfang an mit.

Thomas Knecht Über 30 Jahre Erfahrung im vorbeugenden Brandschutz

Sprechen wir über Ihr Projekt.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns schnell bei Ihnen zurück.

Thomas und Steffi Knecht

Wir sind gespannt auf Ihre Anfrage

06251 / 80 525 0