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Brandschutzkonzept erstellen lassen: öffentlich bestellter Sachverständiger

Für Bauantrag, Nutzungsänderung und Sonderbauten in Südhessen. Ersteinschätzung kostenlos.

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Warum EHBS Knecht

Unsere Brandschutzplanung für Bauantrag und Nutzungsänderung

Brandschutzlösungen von der Stange kosten am Ende mehr. Wir entwickeln Konzepte, die genau zu Ihrem Gebäude passen, behördenabgestimmt und wirtschaftlich umsetzbar. Unsere Kunden profitieren von:







Fester Ansprechpartner






Schnelle Umsetzung







Abstimmung mit Behörden




25 Jahre Projekterfahrung

Brandschutzkonzept mit öffentlich bestelltem Sachverständigen

Für Projekte mit erhöhten Anforderungen – insbesondere in Nordrhein-Westfalen – erfolgt die Konzepterstellung durch unseren öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz, Rolf König.

So entsteht ein Brandschutzkonzept, das nicht schematisch Vorgaben abarbeitet, sondern gezielt auf die Schutzziele des Gebäudes ausgerichtet ist.

Im Fokus steht dabei die Entwicklung wirtschaftlich sinnvoller Lösungen, die genehmigungsfähig sind und gleichzeitig unnötige Maßnahmen vermeiden.

✔ Öffentlich bestellt und vereidigt
✔ Langjährige Erfahrung im behördlichen Brandschutz
✔ Ehemaliger Sachverständiger beim TÜV Hessen
✔ Fachbuchautor & Dozent im vorbeugenden Brandschutz

Sicher planen, bauen und betreiben – mit maßgeschneidertem Brandschutz

Unsere Brandschutzleistungen im Überblick

Individuelle Brandschutzkonzepte

Wir erstellen Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise für Neubauten, Umbauten und Bestandsgebäude. Wirtschaftlich und behördenabgestimmt.

Fachbauleitung Brandschutz

Umsetzung aller Brandschutzmaßnahmen auf der Baustelle. Koordination mit Behörden und Fachplanern bis zur Abnahme inklusive.

Ausführungsplanung Brandschutz (LP5)

Ausführungsreife Brandschutzpläne auf Basis des genehmigten Brandschutzkonzepts. Normgerecht und abgestimmt mit allen Fachplanern.

Objektüberwachung Brandschutz (LP8)

Brandschutztechnische Umsetzung überwacht, Vorabnahmen mit Behörden begleitet. Alle Mängel dokumentiert bis zur Fertigstellung.

Brandschutz muss genehmigungsfähig und wirtschaftlich sein

Viele Gebäude im Bestand erfüllen nicht alle aktuellen Anforderungen. Ein gutes Brandschutzkonzept entwickelt Lösungen, die:

  • die gesetzlichen Schutzziele erfüllen
  • wirtschaftlich umsetzbar sind
  • mit Behörden abgestimmt sind 

Unsere Erfahrungen aus Industrie, Sonderbauten und komplexen Gebäuden hilft, praktikable Lösungen zu entwickeln.

Nicht sicher, ob Nachweis oder Konzept erforderlich ist?

Regelbau

Brandschutznachweis

Neubauten, Umbauten, Nutzungsänderungen. Pflichtbestandteil des Bauantrags nach Landesbauordnung.

Sonderbau

Brandschutzkonzept

Industriehallen, Hotels, Versammlungsstätten. Erforderlich, wenn die LBO-Anforderungen nicht ausreichen.

So läuft Ihr Projekt ab

Von der ersten Anfrage bis zur Genehmigung.

01

Anfrage

Sie schicken uns Ihr Projekt: Gebäudeart, Nutzung, vorhandene Pläne. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

02

Erstgespräch

Wir klären gemeinsam, was Sie brauchen: Nachweis oder Konzept, Zeitrahmen, Anforderungen Ihrer Baubehörde. Kostenlos und unverbindlich.

03

Konzept

Wir entwickeln die passende Lösung für Ihr Gebäude. Wirtschaftlich, auf Ihre Behörde abgestimmt, ohne unnötige Maßnahmen.

04

Einreichung

Nach Ihrer Freigabe reichen wir ein und begleiten die Behördenabstimmung bis zur Genehmigung.

Auszug aus unseren Projekten

Gut informiert: Häufig gestellte Fragen zum Thema Brandschutz

Unsere erfahrenen Fachplaner und Sachverständigen begleiten Sie von der ersten Idee bis zur Fertigstellung und dem Gebäudebetrieb. Wir arbeiten mit Weitblick für Behördenanforderungen, Betriebssicherheit und die spätere Nutzung passend zu Ihrer Branche. Lassen Sie sich gern unverbindlich zum Brandschutzkonzept für Ihren Neubau, Umbau oder ein Bestandsobjekt beraten.
  • Der Preis hängt vom Aufwand ab: was gebaut oder umgebaut wird, wie groß das Gebäude ist und wie viel Behördenabstimmung nötig ist. Deshalb kalkulieren wir jedes Projekt einzeln. Das schützt Sie davor, für Aufwand zu zahlen, der bei Ihrem Vorhaben gar nicht anfällt. Nach unserer kostenlosen Ersteinschätzung bekommen Sie eine konkrete Einschätzung, keine Pauschale.

  • Jedes Projekt ist anders, deshalb gibt es keine pauschale Antwort. Kleinere Vorhaben gehen oft überraschend schnell. Bei größeren Gebäuden oder Sonderbauten hängt es davon ab, wie viel Behördenabstimmung nötig ist. Wenn Sie einen festen Einreichtermin haben, nennen Sie ihn uns im Erstgespräch. Wir planen den Zeitrahmen konkret mit Ihnen.

  • Wir erstellen Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise für Neubauten, Umbauten und Bestandsgebäude. Dazu gehören Sonderbauten wie Hotels, Industrieanlagen, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Versammlungsstätten, aber auch gewerbliche Regelbauten und Wohngebäude. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben ein Konzept oder einen Nachweis benötigt, klären wir das im Erstgespräch.

  • Ein Brandschutzkonzept ist erforderlich, sobald ein Gebäude über die Standardanforderungen der Landesbauordnung hinausgeht. Das betrifft Sonderbauten wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Hotels oder Industrieanlagen. In diesen Fällen ist das Brandschutzkonzept meist gesetzlich vorgeschrieben und Bestandteil des Bauantrags.

  • Ein rechtssicheres Brandschutzkonzept darf ausschließlich von qualifizierten Fachplanern oder öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt werden. Bei EHBS Knecht übernehmen erfahrene Ingenieure und Fachplaner diese Aufgabe. Für Projekte in Nordrhein-Westfalen arbeiten wir zusätzlich mit unserem öffentlich bestellten Sachverständigen Rolf König zusammen. Das Konzept wird so aufbereitet, dass es im Genehmigungsverfahren von Bauaufsicht und Feuerwehr anerkannt wird. Die Abstimmung mit den Behörden übernehmen wir.

  • In der Regel vor Einreichung des Bauantrags, sobald das Gebäude nicht den Standardanforderungen der Landesbauordnung entspricht. Auch bei Nutzungsänderungen oder wesentlichen Umbauten von Bestandsgebäuden kann die Baubehörde ein Konzept nachfordern. Je früher im Planungsprozess, desto weniger Anpassungsaufwand entsteht.

  • Der Brandschutznachweis ist der Standard für Regelbauten: Neubauten, Umbauten und Nutzungsänderungen bei Wohngebäuden oder kleineren Gewerbeobjekten. Er weist nach, dass die Anforderungen der Landesbauordnung eingehalten werden.

    Das Brandschutzkonzept geht weiter: Es wird für Sonderbauten benötigt, wenn die LBO-Anforderungen nicht ausreichen. Es ist umfangreicher, bezieht die jeweiligen Sonderbauverordnungen mit ein und erfordert eine schutzzielorientierte Planung. Unsicher, was für Ihr Vorhaben gilt? Wir klären das im Erstgespräch.

  • Unser Schwerpunkt liegt in Südhessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Für Projekte in Nordrhein-Westfalen arbeiten wir mit unserem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Rolf König — er kennt die behördlichen Anforderungen in NRW aus langjähriger Praxis. Bei Projekten außerhalb dieser Regionen sprechen Sie uns einfach an.

Thomas und Reinhard-komprimiert

Ziel: Leistbare Brandschutzplanung als soziale Verantwortung statt Hygienefaktor

„Kosten für übertriebene Brandschutzmaßnahmen machen Bauprojekte unnötig teuer und unwirtschaftlich. EHBS Knecht hat die Praxiserfahrung und den Mut, neue Wege zu gehen dafür die Verantwortung zu übernehmen.“

Thomas Knecht 
Feuerwehrmann
und Geschäftsführer der EHBS Knecht GmbH

Prof. Dipl. Ing. Reinhard Ries
Architekt und leitender Branddirektor a. D. der Stadt Frankfurt a. M.

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Brandschutz,
der über Genehmigungen hinausgeht

EHBS Knecht plant rechtssichere, wirtschaftliche Konzepte für Neubau, Umbau und Bestand. Fokus auf Betriebssicherheit und Praxistauglichkeit.

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