Schutzzieloptimierte Brandschutzkonzepte
Als praxiserfahrene Fachplaner erstellen wir Brandschutzkonzepte so, dass Sie nicht nur eine Baugenehmigung bekommen, sondern auch im späteren Gebäudebetrieb kosteneffizient bleiben und vollen Versicherungsschutz bekommen.
Warum EHBS Knecht der richtige Partner für Ihr Brandschutzkonzept ist
Wir planen Brandschutzlösungen nicht von der Stange – sondern individuell, wirtschaftlich und behördensicher. Unsere Kunden profitieren von:
Fester Ansprechpartner
Schnelle Umsetzung
Abstimmung mit Behörden
20 Jahre Projekterfahrung













Fester Ansprechpartner

Schnelle Umsetzung

Verhandlungen mit Behörden

Über 20 Jahre Projekterfahrung

Schutzzieloptimierte Methode

Kosteneffizienter Gebäudebetrieb
Sicher planen, bauen und betreiben – mit maßgeschneidertem Brandschutz
UNSERE BRANDSCHUTZLEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

Individuelle Brandschutzkonzepte
EHBS Knecht entwickelt maßgeschneiderte Konzepte nach LBO und Arbeitsschutzvorgaben. Wir bewerten Bestandsgebäude, planen genehmigungsfähige Lösungen und begleiten Bauvorhaben fachlich, wirtschaftlich, rechtssicher und praxistauglich.

Fachbauleitung Brandschutz
Sichere Umsetzung bis zur Abnahme. Wir überwachen die korrekte Umsetzung aller Brandschutzmaßnahmen, koordinieren mit Behörden und Fachplanern und sorgen für Qualitätssicherung auf der Baustelle, für echten Schutz, nicht nur auf dem Papier.

Ausführungsplanung Brandschutz (LP5)
Detailplanung für eine reibungslose Umsetzung. Wir erstellen ausführungsreife Pläne auf Basis des genehmigten Konzepts, inklusive aller relevanten Details, Abstimmungen mit Fachplanern und normgerechter Ausarbeitung. So vermeiden Sie Fehler, Nachträge und Verzögerungen.

Objektüberwachung Brandschutz (LP8)
Fachgerechte Kontrolle während der Bauausführung.
Wir überwachen die brandschutztechnische Umsetzung auf der Baustelle, prüfen die Einhaltung aller Vorschriften, begleiten Vorabnahmen mit Behörden und dokumentieren Mängel, individuell angepasst an Nutzung, Risiko und Projektgröße.
Auszug aus unseren Projekten
Ob Neubau, Sanierung oder Bestandsbewertung: Unsere Experten begleiten Sie mit durchdachten Konzepten,
detaillierter Planung und fachkundiger Umsetzung: für rechtssichere, wirtschaftliche und nachhaltige Brandschutzlösungen.
Individueller Brandschutz, der wirklich schützt.
Erleben Sie maßgeschneiderten, zielorientierten Brandschutz, der nicht
nur den Vorschriften entspricht, sondern Leben und Werte nachhaltig schützt.
Kostenfreie Erstberatung buchen
und mehr über unsere Methode für smarte Brandschutz Lösungen erfahren

Gut informiert: Häufig gestellte Fragen zum Thema Brandschutz
Wer braucht ein Brandschutzkonzept?
Ein Brandschutzkonzept wird benötigt, sobald ein Gebäude besondere Anforderungen an den Brandschutz stellt – etwa durch Größe, Nutzung oder Personenzahl. Das betrifft insbesondere Sonderbauten wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Hotels, Kinos, Industrieanlagen oder Versammlungsstätten. In diesen Fällen ist ein Brandschutzkonzept nicht nur sinnvoll, sondern meist gesetzlich vorgeschrieben – etwa als Bestandteil des Bauantrags.
Wann muss ich ein Brandschutzkonzept vorlegen?
Ein Brandschutzkonzept muss in der Regel vor Einreichung des Bauantrags erstellt werden, sobald das Gebäude nicht den Standardanforderungen der Landesbauordnung entspricht. Auch bei wesentlichen Nutzungsänderungen, Umbauten oder Erweiterungen von Bestandsbauten kann die Baubehörde ein Konzept fordern.
Wer erstellt ein rechtssicheres Brandschutzkonzept?
Ein rechtssicheres Brandschutzkonzept darf ausschließlich von qualifizierten Fachplanern oder öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt werden. Bei EHBS Knecht übernehmen diese Aufgabe erfahrene Ingenieure mit fundiertem Fachwissen in Bauordnung, Sonderbaurichtlinien und Arbeitsschutzrecht. Das Konzept umfasst bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen und wird so aufbereitet, dass es im Genehmigungsverfahren von den zuständigen Behörden – wie Bauaufsicht und Feuerwehr – anerkannt wird. Nur ein solches fachgerecht erstelltes Konzept gewährleistet die Genehmigungsfähigkeit und Betriebssicherheit Ihres Bauvorhabens
Was ist der Unterschied zwischen einem Brandschutznachweis und einem Brandschutzkonzept?
Ein Brandschutznachweis ist ein grundlegendes Dokument für die Baugenehmigung, das bestätigt, dass die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz eingehalten werden. Er wird meist bei einfachen Standardbauten verwendet.
Ein Brandschutzkonzept hingegen ist ein individueller, objektbezogener Nachweis, der auf das konkrete Bauvorhaben zugeschnitten ist. Es berücksichtigt:
Abweichungen von den Regelwerken (z. B. bei besonderen Grundrissen oder Nutzungen),
kompensierende Maßnahmen, um trotzdem ein sicheres Brandschutzniveau zu erreichen,
sowie die baulichen, technischen und organisatorischen Gegebenheiten vor Ort.
In der Praxis zeigt sich:
Ein Brandschutzkonzept ist häufig nicht nur erforderlich, sondern auch sinnvoll, um Planungssicherheit zu gewinnen und mögliche Konflikte mit der Bauaufsicht frühzeitig zu vermeiden – gerade bei anspruchsvollen Projekten oder Sondernutzungen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten – ein individuell erarbeitetes Brandschutzkonzept kann Ihnen Zeit, Kosten und Abstimmungsaufwand sparen.
Was kosten Brandschutzkonzepte & begleitende Leistungen?
Die Kosten für ein Brandschutzkonzept oder begleitende Dienstleistungen wie Flucht- und Rettungspläne, Evakuierungskonzepte oder Laufkarten hängen vom Gebäudetyp, der Größe und dem Leistungsumfang ab. Nach einer Erstberatung erstellen wir ein individuelles, transparentes Angebot – auf Wunsch inklusive aller Abstimmungen mit Behörden und Einsatzkräften.
In welchen Regionen bietet EHBS Leistungen an?
Unsere Leistungen im Bereich Brandschutzkonzepte, Evakuierung, Feuerwehrpläne und mehr bieten wir deutschlandweit an. Insbesondere sind wir in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz aktiv – auch bei komplexen Großprojekten oder Sondernutzungen.
Bietet EHBS auch in NRW Brandschutzkonzepte an?
Bitte beachten Sie: In Nordrhein-Westfalen dürfen wir keine Brandschutzkonzepte im Sinne der Bauvorlageberechtigung anbieten und erstellen, da hierfür nach den landesrechtlichen Vorgaben ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz erforderlich ist. In NRW können wir diese Leistung für Sie nur im Einzelfall und nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Baugenehmigungsbehörde erbringen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Brandschutzkonzept und einem Brandschutzgutachten?
Ein Brandschutzgutachten bewertet insbesondere bestehende Gebäude hinsichtlich ihrer brandschutztechnischen Sicherheit, während ein Brandschutzkonzept meist im Rahmen eines Bauvorhabens entwickelt wird.
Nicht alle Fragen beantwortet? Kein Problem – unser Team steht Ihnen persönlich zur Verfügung.

Ziel: Leistbare Brandschutzplanung als soziale Verantwortung statt Hygienefaktor
„Kosten für übertriebene Brandschutzmaßnahmen machen Bauprojekte unnötig teuer und unwirtschaftlich. EHBS Knecht hat die Praxiserfahrung und den Mut, neue Wege zu gehen dafür die Verantwortung zu übernehmen.“
Thomas Knecht
Feuerwehrmann und Geschäftsführer der EHBS Knecht GmbH
Prof. Dipl. Ing. Reinhard Ries
Architekt und leitender Branddirektor a. D. der Stadt Frankfurt a. M.
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Brandschutz,
der über Genehmigungen hinausgeht
EHBS Knecht plant rechtssichere, wirtschaftliche Konzepte für Neubau, Umbau & Bestand – mit Fokus auf Betriebssicherheit und Praxistauglichkeit.

Wir sind gespannt auf Ihre Anfrage
✆ 06251 / 80 525 0