
Laufkarten für die Feuerwehr werden durch die Bauaufsicht im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens insbesondere dann gefordert, wenn das Gebäude über eine Brandmelde- oder Löschanlage verfügt. Dies ist insbesondere bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung der Fall. Die Laufkarten dienen der Feuerwehr für das zügige Auffinden des ausgelösten Brandmelders und müssen in dem jeweiligen Objekt, in der Regel an der Brandmeldezentrale bzw. der Feuerwehr-Informations-Zentrale vorhanden sein. Für jeden Brandmelder ist in der Regel eine eigene Laufkarte erforderlich.
Grundlage für die Erstellung und Überarbeitung von Laufkarten ist die DIN 14675 (Brandmeldeanlagen). Die Norm beschreibt vor allem das Aussehen und die Inhalte der Laufkarten. Die Betreiber der baulichen Anlage müssen die Laufkarten mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen lassen.
- Begehung des Objektes zur Bestandsaufnahme der vorhandenen Brandmelder
- Ggf. umfangreiche Bestandsaufnahme mit Aufmaß für die Erstellung digitaler Grundrisspläne
- Abstimmung mit der Bauaufsicht und der Feuerwehr
- Erstellung der Laufkarten nach DIN 14675 und Einreichung zur Genehmigung durch die Behörden
- Lieferung der Laufkarten gemäß den Vorgaben der zuständigen Feuerwehr