
Flucht- und Rettungspläne sind in einem Großteil der Arbeitsstätten durch das Baurecht, insbesondere durch die Sonderbauvorschriften, gesetzlich vorgeschrieben. Die Notwendigkeit ergibt sich auch aus der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenregel ASR A1.3 sowie aus Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV 10). Für unübersichtliche Betriebsstätten und für Betriebsstätten mit Kundenverkehr müssen grundsätzlich Flucht- und Rettungspläne vorhanden sein.
Grundlage für die Erstellung und Überarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen ist die DIN ISO 23601. Die Norm beschreibt vor allem die Größe, das Aussehen und die Inhalte dieser Pläne. Es ist auch eine Überprüfung in regelmäßigen Zeitabständen und besonders nach baulichen Änderungen vorgeschrieben.
- Begehung des Objektes zur Bestandsaufnahme
- Ggf. umfangreiche Bestandsaufnahme mit Aufmaß für die Erstellung digitaler Grundrisspläne
- Erstellung der notwendigen Flucht- und Rettungspläne für die einzelnen Standorte innerhalb des Gebäudes
- Ggf. notwendige Absprachen mit der Bauaufsicht oder der Feuerwehr
- Lieferung der Pläne mit entsprechenden Rahmen
- Montage der einzelnen gerahmten Pläne an den jeweiligen Standorten