EHBS Knecht in Bensheim

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne werden durch die Bauaufsicht im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens gefordert. Dies ist insbesondere bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung der Fall. Die Pläne dienen der Feuerwehr für eine Orientierung im Brandfall und müssen sowohl bei der Feuerwehr selbst als auch in dem jeweiligen Objekt, in der Regel an der Brandmeldezentrale, vorhanden sein. Sie bestehen aus einem Textteil, einem Übersichtsplan, mehreren Detail- und Sonderplänen.

Grundlage für die Erstellung und Überarbeitung von Feuerwehrplänen ist die DIN 14095. Die Norm beschreibt vor allem das Aussehen und die Inhalte dieser Pläne. Die Betreiber der baulichen Anlage müssen die Pläne mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen lassen.

Wir helfen Ihnen:
 
Auf Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Grundrisspläne erstellen wir Ihnen die erforderlichen Feuerwehrpläne. Wenn Sie bereits Feuerwehrpläne besitzen, überprüfen wir diese und führen gegebenenfalls notwendige Änderungen und Anpassungen an die aktuelle DIN 14095 durch.
 
Sollten keine Gebäudepläne existieren, so können wir auch eine umfangreiche Bestandsaufnahme mit Aufmaß vor Ort durchführen und Ihnen digitale Gebäudepläne erstellen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Begehung des Objektes zur Bestandsaufnahme der brandschutztechnischen Infrastruktur
  • Ggf. umfangreiche Bestandsaufnahme mit Aufmaß für die Erstellung digitaler Grundrisspläne
  • Erarbeitung der erforderlichen Detailinformationen auf Grundlage eines Fragebogens und eines Gespräches
  • Abstimmung mit der Bauaufsicht und der Feuerwehr
  • Erstellung der Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und Einreichung zur Genehmigung durch die Behörden
  • Lieferung der Pläne gemäß den Vorgaben der zuständigen Feuerwehr