
Feuerwehrpläne werden durch die Bauaufsicht im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens gefordert. Dies ist insbesondere bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung der Fall. Die Pläne dienen der Feuerwehr für eine Orientierung im Brandfall und müssen sowohl bei der Feuerwehr selbst als auch in dem jeweiligen Objekt, in der Regel an der Brandmeldezentrale, vorhanden sein. Sie bestehen aus einem Textteil, einem Übersichtsplan, mehreren Detail- und Sonderplänen.
Grundlage für die Erstellung und Überarbeitung von Feuerwehrplänen ist die DIN 14095. Die Norm beschreibt vor allem das Aussehen und die Inhalte dieser Pläne. Die Betreiber der baulichen Anlage müssen die Pläne mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen lassen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Begehung des Objektes zur Bestandsaufnahme der brandschutztechnischen Infrastruktur
- Ggf. umfangreiche Bestandsaufnahme mit Aufmaß für die Erstellung digitaler Grundrisspläne
- Erarbeitung der erforderlichen Detailinformationen auf Grundlage eines Fragebogens und eines Gespräches
- Abstimmung mit der Bauaufsicht und der Feuerwehr
- Erstellung der Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und Einreichung zur Genehmigung durch die Behörden
- Lieferung der Pläne gemäß den Vorgaben der zuständigen Feuerwehr