Jedes bestehende oder neu zu errichtende Gebäude ist durch seine Nutzung einem gewissen Brandrisiko ausgesetzt. Um das Risiko, sowie die Schäden im Brandfall so gering wie möglich zu halten, ist in einigen Fällen die Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes empfohlen und auch vorgeschrieben. Die Pflicht zur Erstellung eines Brandschutzkonzeptes besteht vor allem bei Gebäuden besonderer Art und Nutzung, wie beispielsweise Industriebauten, Versammlungsstätten, Schulen, Hotels, Kliniken, uvm.
Grundlage für die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes bildet die Schutzzielformulierung in der Landesbauordnung:
“Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.”
Wir verstehen die Erstellung von Brandschutzkonzepten als eines unserer zentralen Aufgabengebiete und erarbeiten für unsere Auftraggeber umfassende und maßgeschneiderte Lösungen. Die Leistungen unseres Ingenieur- und Sachverständigenbüros reichen von der brandschutztechnischen Bewertung von Bestandsgebäuden, über die Erstellung von Brandschutzkonzepten bis hin zur fachlichen Bauleitung Ihrer Umbau- oder Neubaumaßnahmen.
Um Ihr Projekt wirtschaftlich und nachhaltig zu planen und Sie bis zur Fertigstellung zu begleiten stehen Ihnen unsere erfahrenen Sachverständigen für Brandschutz und Arbeitssicherheit zur Seite und bewerten nicht nur die bauordnungsrechtlichen Vorgaben, sondern auch die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitssicherheit und lassen diese bereits in der Planungsphase Ihres Projektes mit einfließen. Somit können Sie bei uns sicher sein, dass Ihr Gebäude auch nach der Fertigstellung direkt als Arbeitsstätten betrieben werden kann.
Je früher der Brandschutz und die Arbeitssicherheit in die baurelevanten Planungen mit einfließen, desto weniger Kosten und Verzögerungen entstehen in der Folge.
Nehmen Sie deshalb frühzeitig Kontakt mit unseren Experten auf – wir führen Ihr Projekt zu einem erfolgreichen Abschluss.
Wettbewerbs-Hinweis:
Baurecht ist Landesrecht. Bitte beachten Sie daher, dass Brandschutzkonzepte für bauliche Anlagen je nach Gesetzgebung des Bundeslandes gegebenenfalls nur von staatlich anerkannten Sachverständigen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz, Nachweisberechtigten für den Brandschutz oder im Einzelfall auch von für die Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar geeigneten Personen aufgestellt werden dürfen. Die Bauaufsichtsbehörden können zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch Sachverständige und sachverständige Stellen, insbesondere für die Prüfung von Brandschutzkonzepten staatlich anerkannte Sachverstände, heranziehen.
Unsere Ingenieure und zertifizierten Brandschutzfachplaner wie auch Sachverständige für den vorbeugenden Brandschutz sind nicht in allen Bundesländern in die jeweiligen Listen der Ingenieurkammern und Fachverbände eingetragen.
Wir weisen darauf hin, dass die genannten Rahmenbedingungen bei Ihrer Anfrage individuell zu prüfen sind um sicherzugehen, dass wir die landesrechtlichen Vorgaben auch erfüllen, um Ihr Vorhaben erfolgreich bis zum Ende begleiten zu können. Dies gilt insbesondere für das Bundesland Nordrhein-Westfahlen.