Eine Brandschutzordnung ist eine auf eine Arbeitsstätte zugeschnittene Zusammenstellung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall und ist in jeder Arbeitsstätte vorgeschrieben. Sie besteht grundsätzlich aus den Teilen A, B und C. Die Notwendigkeit zur Aufstellung einer Brandschutzordnung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz sowie aus Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung. Für bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung kann die Brandschutzordnung zusätzlich durch das Baurecht gesetzlich vorgeschrieben sein.
Die Brandschutzordnung muss stets auf einem aktuellen Stand gehalten werden und ist mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person zu überprüfen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Begehung des Objektes zum Kennenlernen der örtlichen Gegebenheiten und zur Bestandsaufnahme
- Erarbeitung der notwendigen Detailinformationen auf Grundlage eines Fragebogens und eines Gespräches vor Ort
- Ggf. notwendige Absprachen mit der Bauaufsicht oder der Feuerwehr
- Erstellung der Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A, B und ggf. Teil C.
- Besprechung der Brandschutzordnung als Vorbereitung der Freigabe und Veröffentlichung
- Ggf. Lieferung und Montage der Brandschutzordnung Teil A (Aushang)
Gerne sind wir Ihnen auch bei der Umsetzung der Brandschutzordnung sowie der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Unterweisung der Beschäftigten behilflich.