
Die Feuerwehrgesetze der einzelnen Bundesländer fordern zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe eine leistungsfähige Feuerwehr. Dies gilt sowohl für Städte und Gemeinden mit einer Freiwilligen Feuerwehr als auch für Unternehmen mit einer anerkannten oder angeordneten Werkfeuerwehr.
Zur Aufstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr ist eine entsprechende Bedarfsplanung unerlässlich. In einigen Bundesländern, wie beispielsweise in Hessen, ist diese sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Die Bedarfsplanung erfolgt durch unsere Brandschutz- und Feuerwehrexperten in Form eines 3-Stufen-Konzeptes.
1. Bestandsaufnahme
In einer umfassenden Bestandsaufnahme werden sowohl die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Feuerwehr als auch die Rahmenbedingungen kritisch überprüft. Im Einzelnen werden je nach Auftragsumfang folgende Punkte abgefragt und analysiert:
- Infrastruktur des Zuständigkeitsbereiches
- Löschwasserversorgung
- Art der Bebauung
- Vorbeugender Brandschutz
- Verkehrswege und Zugänglichkeiten
- Einsatzfahrzeuge und Ausrüstung
- Anzahl und Ausbildung der Einsatzkräfte
- Sicherheitskonzepte der Gefahrenabwehr
- Mögliche Einbindung benachbarter Feuerwehren
2. Risikobetrachtung
Aufbauend auf der Bestandsaufnahme werden mögliche Schwachstellen der Gefahrenabwehr aufgezeigt und bewertet. Anschließend werden individuelle Schutzziele erarbeitet und festgelegt. Hierbei spielen örtliche oder betriebliche Gegebenheiten wie Bebauung, Gefährdungspotenzial, geographische Lage, Nachbarschaft etc. eine besondere Bedeutung.
3. Maßnahmenplan
Basierend auf der Schutzzielplanung werden unter Einbeziehung der landesrechtlichen Rahmenbedingungen Maßnahmenpläne entwickelt. Ziel ist es, eine auf die vorhandenen Rahmenbedingungen zugeschnittene leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen oder zu erhalten.
Die Vorhaltung einer Feuerwehr ist mit erheblichen Kosten verbunden. Eine individuell angepasste Bedarfsplanung gibt detailliert Auskunft und Planungssicherheit über den Ist-Stand und die zukünftigen Erfordernisse an Ausstattung und Personalbedarf einer Feuerwehr. Dies ist sowohl für die Mandatsträger und Verantwortlichen bei öffentlichen Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Berufsfeuerwehren) in Städten und Gemeinden, dem Unternehmer bei seiner Werkfeuerwehr oder Betriebsfeuerwehr, sowie auch für die betreffende Feuerwehr von elementarer Bedeutung.
Unsere Experten kommen alle selbst aus dem Feuerwehrbereich und beraten Sie mit dem Ziel, eine Bedarfsplanung unter besonderer Beachtung der wirtschaftlichen Gesichtspunkte.