EHBS Knecht in Bensheim

Prüfungen nach DGUV

Verwendung von Leitern und Tritten und deren Prüfung

Im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gehören Leitern und Tritte, die vom Arbeitgeber im Bereich der Arbeitsstätte oder öffentlichen Orten bereitgestellt werden, zu Arbeitsmitteln. Für den Einsatzzweck muss vom Unternehmer vor der Verwendung eine Gefährdungsbeurteilung (GEBU) erstellt werden.

Leitern und Tritte müssen gegen unbefugte Benutzung gesichert sein und auf Grundlage der GEBU regelmäßig nach DGUV Information 208-016 geprüft werden. Für die erforderliche, wiederkehrende Prüfung, in der die Prüf-Art, -Umfang und -Fristen festgelegt sind, kann eine befähigte Person nach § 2 (6) BetrSichV mit Sachkundenachweis nach § 7 Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber beauftragt werden.

Sicherheit von Regalen

Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.

Die Sicherheit von Regalen wird in DGUV Information 208-043 beschrieben. Die DIN EN 15 635 für ortsfeste Regale aus Stahl gibt eine Mindestprüffrist von einem Jahr vor. Die Prüffrist wird jedoch nach Beanspruchung der Arbeitsmittel vor Inbetriebnahme in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und kann auch viel kürzer sein. Die durchgeführten Prüfungen, festgestellte Mängel und deren Beseitigung sind entsprechend §14 (7) Betriebssicherheitsverordnung zu dokumentieren.

Wir unterbreiten Ihnen für die beschriebenen Prüfungen gerne ein Angebot.