Fachkraft für Arbeitssicherheit
Als Unternehmer wird von Ihnen täglich voller Einsatz verlangt. Sie kümmern sich um die wirtschaftlichen und strukturellen Belange und gewährleisten so die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens. Der Gesetzgeber verpflichtet Sie dazu, für Ihr Unternehmen bestimmte organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Planung und Umsetzung rund um das Thema Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz.
Dabei liegt unser Fokus in der sicherheitstechnischen Betreuung von kleinen und mittelständigen Unternehmen. Ihren Anforderungen entsprechend, bieten wir Ihnen praktikable und effiziente Lösungen, die zu Ihrem Unternehmen passen. Aufgrund unserer bedarfsgerechten Betreuung entlasten wir Sie und ermöglichen es Ihnen, sich auf Ihre Kerntätigkeiten zu fokussieren.
Mit unserem Team von Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräften/SiFa) unterstützen und beraten wir Sie kompetent und praxisnah.
Was Sie von uns erwarten können:
- Wir wollen Ihr Unternehmen im Arbeitsschutz flexibler gestalten und den tatsächlichen betrieblichen Gegebenheiten entsprechend unterstützen.
- Wir beraten Sie in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
- Wir integrieren die Gefährdungsbeurteilung als das zentrale Werkzeug in Ihren Arbeitsschutz.
- Wir werden Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes gemeinsam mit Ihnen an einem Tisch erarbeiten, dabei lassen Sie Ihre Erfahrungen und wir unser Wissen mit einfließen.
- Wir bieten Ihnen Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung auf Grundlage eines individuellen Beratungsvertrages als Sicherheitsfachkraft.
- Wir wollen Ihnen nicht nur die notwendige Rechtssicherheit gewährleisten, sondern durch Beurteilung der Arbeitsbedingungen nachhaltig den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens sichern.
Zu unseren Aufgaben gehören u.a.:
- Regelmäßige sicherheitstechnische Begehungen und Beratungen
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen
- Sicherheitstechnische Unterweisungen der Mitarbeiter über Gefahren am Arbeitsplatz
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt
- Beratungen zu Themen wie persönlicher Schutzausrüstung und Gefahrstoffe