Brandschutzkonzepte für Bauantrag, Nutzungsänderung oder Sonderbau
Wir erstellen genehmigungsfähige und wirtschaftliche
Brandschutzkonzepte für Gewerbe-, Industrie- und Sonderbauten.
Das Konzept beschreibt die notwendigen baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Schutzziele des Brandschutzes zu erfüllen.
Wann ist ein Brandschutzkonzept erforderlich?
Ein Brandschutzkonzept wird häufig
benötigt bei:
- Bauanträgen für Sonderbauten
- Nutzungsänderungen von Gebäuden
- Umbauten im Bestand
- Komplexen Gewerbe- und Industriegebäuden
- Behördlichen Brandschutzauflagen
Warum EHBS Knecht der richtige Partner für Ihr Brandschutzkonzept ist
Wir planen Brandschutzlösungen nicht von der Stange – sondern individuell, wirtschaftlich und behördensicher. Unsere Kunden profitieren von:
Fester Ansprechpartner
Schnelle Umsetzung
Abstimmung mit Behörden
20 Jahre Projekterfahrung












Brandschutzkonzepte mit öffentlich bestelltem Sachverständigen
Für Projekte mit erhöhten Anforderungen – insbesondere in Nordrhein-Westfalen – erfolgt die Konzepterstellung in Zusammenarbeit mit Rolf König, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz.
Durch diese besondere Qualifikation erfüllen unsere Brandschutzkonzepte auch anspruchsvolle landesspezifische Vorgaben und werden fachlich fundiert sowie behördensicher ausgearbeitet.
nur den Vorschriften entspricht, sondern Leben und Werte nachhaltig schützt.
✔ Öffentlich bestellt und vereidigt
✔ Langjährige Erfahrung im behördlichen Brandschutz
✔ Ehemaliger Sachverständiger beim TÜV Hessen
✔ Fachbuchautor & Dozent im vorbeugenden Brandschutz
Sicher planen, bauen und betreiben – mit maßgeschneidertem Brandschutz
UNSERE BRANDSCHUTZLEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

Individuelle Brandschutzkonzepte
EHBS Knecht entwickelt maßgeschneiderte Konzepte nach LBO und Arbeitsschutzvorgaben. Wir bewerten Bestandsgebäude, planen genehmigungsfähige Lösungen und begleiten Bauvorhaben fachlich, wirtschaftlich, rechtssicher und praxistauglich.

Fachbauleitung Brandschutz
Sichere Umsetzung bis zur Abnahme. Wir überwachen die korrekte Umsetzung aller Brandschutzmaßnahmen, koordinieren mit Behörden und Fachplanern und sorgen für Qualitätssicherung auf der Baustelle, für echten Schutz, nicht nur auf dem Papier.

Ausführungsplanung Brandschutz (LP5)
Detailplanung für eine reibungslose Umsetzung. Wir erstellen ausführungsreife Pläne auf Basis des genehmigten Konzepts, inklusive aller relevanten Details, Abstimmungen mit Fachplanern und normgerechter Ausarbeitung. So vermeiden Sie Fehler, Nachträge und Verzögerungen.

Objektüberwachung Brandschutz (LP8)
Fachgerechte Kontrolle während der Bauausführung.
Wir überwachen die brandschutztechnische Umsetzung auf der Baustelle, prüfen die Einhaltung aller Vorschriften, begleiten Vorabnahmen mit Behörden und dokumentieren Mängel, individuell angepasst an Nutzung, Risiko und Projektgröße.
Behörde fordert Brandschutzmaßnahmen?
Häufig werden Brandschutzmängel im Rahmen von Baukontrollen, Nutzungsänderungen oder behördlichen Begehungen festgestellt. Wir unterstützen Sie bei der Bewertung der Situation, Abstimmungen mit Behörden, Entwicklung wirtschaftlicher Lösungen und Erstellung eines Brandschutzkonzeptes. Dabei gehen wir Schritt für Schritt vor. Zunächst analysieren wir die vorhandenen Gebäudeunterlagen und erfassen alle relevanten Rahmenbedingungen. Anschließend bewerten wir die Nutzung des Gebäudes sowie die damit verbundenen Risiken. Auf dieser Grundlage entwickeln wir ein passgenaues Brandschutzkonzept, das sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch die praktischen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Im nächsten Schritt stimmen wir das Konzept mit den zuständigen Behörden ab und begleiten Sie abschließend bei der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen.
Brandschutz muss genehmigungsfähig und wirtschaftlich sein
Viele Gebäude im Bestand erfüllen nicht alle aktuellen Anforderungen. Ein gutes Brandschutzkonzept entwickelt Lösungen, die:
- die gesetzlichen Schutzziele erfüllen
- wirtschaftlich umsetzbar sind
- mit Behörden abgestimmt sind
Unsere Erfahrungen aus Industrie, Sonderbauten und komplexen Gebäuden hilft, praktikable Lösungen zu entwickeln.
Auszug aus unseren Projekten
Ob Neubau, Sanierung oder Bestandsbewertung: Unsere Experten begleiten Sie mit durchdachten Konzepten,
detaillierter Planung und fachkundiger Umsetzung: für rechtssichere, wirtschaftliche und nachhaltige Brandschutzlösungen.
Individueller Brandschutz, der wirklich schützt.
Erleben Sie maßgeschneiderten, zielorientierten Brandschutz, der nicht
nur den Vorschriften entspricht, sondern Leben und Werte nachhaltig schützt.
Kostenfreie Erstberatung buchen
und mehr über unsere Methode für smarte Brandschutz Lösungen erfahren
Gut informiert: Häufig gestellte Fragen zum Thema Brandschutz
Wer braucht ein Brandschutzkonzept?
Ein Brandschutzkonzept wird benötigt, sobald ein Gebäude besondere Anforderungen an den Brandschutz stellt – etwa durch Größe, Nutzung oder Personenzahl. Das betrifft insbesondere Sonderbauten wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Hotels, Kinos, Industrieanlagen oder Versammlungsstätten. In diesen Fällen ist ein Brandschutzkonzept nicht nur sinnvoll, sondern meist gesetzlich vorgeschrieben – etwa als Bestandteil des Bauantrags.
Wann muss ich ein Brandschutzkonzept vorlegen?
Ein Brandschutzkonzept muss in der Regel vor Einreichung des Bauantrags erstellt werden, sobald das Gebäude nicht den Standardanforderungen der Landesbauordnung entspricht. Auch bei wesentlichen Nutzungsänderungen, Umbauten oder Erweiterungen von Bestandsbauten kann die Baubehörde ein Konzept fordern.
Wer erstellt ein rechtssicheres Brandschutzkonzept?
Ein rechtssicheres Brandschutzkonzept darf ausschließlich von qualifizierten Fachplanern oder öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt werden. Bei EHBS Knecht übernehmen diese Aufgabe erfahrene Ingenieure mit fundiertem Fachwissen in Bauordnung, Sonderbaurichtlinien und Arbeitsschutzrecht. Das Konzept umfasst bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen und wird so aufbereitet, dass es im Genehmigungsverfahren von den zuständigen Behörden – wie Bauaufsicht und Feuerwehr – anerkannt wird. Nur ein solches fachgerecht erstelltes Konzept gewährleistet die Genehmigungsfähigkeit und Betriebssicherheit Ihres Bauvorhabens
Was ist der Unterschied zwischen einem Brandschutznachweis und einem Brandschutzkonzept?
Ein Brandschutznachweis ist ein grundlegendes Dokument für die Baugenehmigung, das bestätigt, dass die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz eingehalten werden. Er wird meist bei einfachen Standardbauten verwendet.
Ein Brandschutzkonzept hingegen ist ein individueller, objektbezogener Nachweis, der auf das konkrete Bauvorhaben zugeschnitten ist. Es berücksichtigt:
Abweichungen von den Regelwerken (z. B. bei besonderen Grundrissen oder Nutzungen),
kompensierende Maßnahmen, um trotzdem ein sicheres Brandschutzniveau zu erreichen,
sowie die baulichen, technischen und organisatorischen Gegebenheiten vor Ort.
In der Praxis zeigt sich:
Ein Brandschutzkonzept ist häufig nicht nur erforderlich, sondern auch sinnvoll, um Planungssicherheit zu gewinnen und mögliche Konflikte mit der Bauaufsicht frühzeitig zu vermeiden – gerade bei anspruchsvollen Projekten oder Sondernutzungen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten – ein individuell erarbeitetes Brandschutzkonzept kann Ihnen Zeit, Kosten und Abstimmungsaufwand sparen.
Was kosten Brandschutzkonzepte & begleitende Leistungen?
Die Kosten für ein Brandschutzkonzept oder begleitende Dienstleistungen wie Flucht- und Rettungspläne, Evakuierungskonzepte oder Laufkarten hängen vom Gebäudetyp, der Größe und dem Leistungsumfang ab. Nach einer Erstberatung erstellen wir ein individuelles, transparentes Angebot – auf Wunsch inklusive aller Abstimmungen mit Behörden und Einsatzkräften.
In welchen Regionen bietet EHBS Leistungen an?
Unsere Leistungen im Bereich Brandschutzkonzepte, Evakuierung, Feuerwehrpläne und mehr bieten wir deutschlandweit an. Insbesondere sind wir in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz aktiv – auch bei komplexen Großprojekten oder Sondernutzungen.
Bietet EHBS auch in NRW Brandschutzkonzepte an?
Ja. EHBS Knecht erstellt Brandschutzkonzepte auch für Bauvorhaben in Nordrhein-Westfalen.
In NRW gelten besondere formale Anforderungen an die Erstellung von Brandschutzkonzepten, die nicht von jedem Planer erfüllt werden können.
Die Konzepterstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit unserem staatlich anerkannten Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz, sodass alle landesspezifischen Anforderungen in NRW erfüllt werden.
Unsere Kunden erhalten dadurch ein rechtssicheres, genehmigungsfähiges und praxisorientiertes Brandschutzkonzept – inklusive fachlicher Abstimmung mit den zuständigen Behörden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Brandschutzkonzept und einem Brandschutzgutachten?
Ein Brandschutzgutachten bewertet insbesondere bestehende Gebäude hinsichtlich ihrer brandschutztechnischen Sicherheit, während ein Brandschutzkonzept meist im Rahmen eines Bauvorhabens entwickelt wird.
Nicht alle Fragen beantwortet? Kein Problem – unser Team steht Ihnen persönlich zur Verfügung.
Ziel: Leistbare Brandschutzplanung als soziale Verantwortung statt Hygienefaktor
„Kosten für übertriebene Brandschutzmaßnahmen machen Bauprojekte unnötig teuer und unwirtschaftlich. EHBS Knecht hat die Praxiserfahrung und den Mut, neue Wege zu gehen dafür die Verantwortung zu übernehmen.“
Thomas Knecht
Feuerwehrmann und Geschäftsführer der EHBS Knecht GmbH
Prof. Dipl. Ing. Reinhard Ries
Architekt und leitender Branddirektor a. D. der Stadt Frankfurt a. M.
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Brandschutz,
der über Genehmigungen hinausgeht
EHBS Knecht plant rechtssichere, wirtschaftliche Konzepte für Neubau, Umbau & Bestand – mit Fokus auf Betriebssicherheit und Praxistauglichkeit.
Wir sind gespannt auf Ihre Anfrage
✆ 06251 / 80 525 0